Darum gehts
- Landgericht Hamburg urteilt zugunsten von Anne Wünsche gegen Oliver Pocher
- Pocher muss streitgegenständliche Aussagen unterlassen und Abmahnkosten erstatten
- Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld bis 250'000 Euro oder Ordnungshaft
Der langjährige Rechtsstreit zwischen Schauspielerin Anne Wünsche (34) und Comedian Oliver Pocher (47) hat vorerst ein Ende gefunden. Das Landgericht Hamburg am 28. November 2025 ein Urteil zugunsten von Wünsche gefällt. Das geht aus einer Pressemitteilung von Wünsches Anwalt hervor, die Blick vorliegt.
Der Konflikt begann vor fünf Jahren, als Pocher in seiner Rubrik «Bildschirmkontrolle» Kritik an Influencern übte. Dabei sei Pocher über sachliche Kritik hinausgegangen und habe nachweislich falsche Behauptungen über Wünsche verbreitet. Unter anderem hatte der Comedian die Influencerin beschuldigt, sich Follower gekauft zu haben.
«Gab Phasen, in denen ich kaum noch das Haus verlassen habe»
Laut dem Urteil muss Pocher nun sämtliche streitgegenständlichen Aussagen unterlassen. Bei Zuwiderhandlung drohen ihm empfindliche Strafen: ein Ordnungsgeld bis zu 250'000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren. Zudem muss er die Kosten der vorgerichtlichen Abmahnungen erstatten. Der Anspruch auf Schadensersatz wurde hingegen abgelehnt.
Wünsche zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Sie betonte, dass Pocher die Grenzen des Zumutbaren überschritten habe: «Ich bin der Meinung, dass Oliver Pocher zu weit gegangen ist – weit über das hinaus, was man noch als Comedy bezeichnen könnte. Der Streit hatte nichts mit Social-Media-Neid oder Konkurrenz zu tun. Es ging ausschliesslich um falsche, öffentlich verbreitete Behauptungen, die meinen Ruf schädigen sollten.»
Pocher-Statement steht noch aus
Die Influencerin schilderte die schwerwiegenden Folgen von Pochers Äusserungen für ihr persönliches Leben: «Das ist keine Übertreibung. Wenn jemand mit so grosser Reichweite falsche Tatsachen über dich verbreitet, wirkt sich das auf jeden Lebensbereich aus. Es gab Phasen, in denen ich kaum noch das Haus verlassen habe.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob Pocher in Berufung gehen wird. Blick hat dessen Management um eine Stellungnahme gebeten, eine Antwort steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.