Darum gehts
- Lilly Becker legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts München ein
- Streit um Geldsumme: Darlehen oder Schenkung von TV-Produzent Uebelhack
- Mehr als 200'000 Euro von gut 490'000 Euro stehen infrage
Lilly Becker (49) geht gegen ein sie verhängtes Urteil in Berufung. Knapp 220'000 Euro müsste sie gemäss dem Landgericht München dem TV-Produzenten Pierre Uebelhack (50) bezahlen, zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten. Bei dem Gerichtstermin im April ging es um die Klärung der Frage, ob es sich bei der Summe von gut 490'000 Euro, die Uebelhack über längere Zeit für Becker ausgelegt hatte, um ein Darlehen oder eine Schenkung handelt. Uebelhack behauptete Ersteres, Becker Zweiteres.
Das Landgericht München entschied am 16. April zugunsten von Uebelhack und verpflichtete Becker zur Rückzahlung eines Teils des Geldes plus Zinsen und Anwaltskosten. Der Richter begründete das Urteil damit, dass die «Beklagte nicht zur Wahrheit» gefunden habe.
Uebelhack behauptet, es habe unterzeichnete Darlehensverträge gegeben und Becker sei über den Leihcharakter des Geldes informiert gewesen. Becker hingegen sieht die Beträge als Schenkung und behauptet, die Unterschrift sei digital eingefügt worden. Beckers neuer Anwalt, Michael Scheele, hat laut der «Süddeutschen Zeitung» ein forensisches Gutachten über die Verträge eingeholt. Dieses soll angeblich «falsche Darlehensverträge» belegen, was gemäss der Zeitung zu einer Strafanzeige führte.
Liebesbeziehung oder Freundschaft?
Vor Gericht behauptete Becker im April, sie sei nach der Trennung von Boris Becker in einer Beziehung mit Uebelhack gewesen. Sie hätten sich 2017 kennengelernt. Uebelhack bestritt jedoch eine Liebesbeziehung. Fest steht laut Gericht, dass der TV-Produzent zeitweise zahlreiche Kosten für Becker übernahm, darunter Anwalts- und Reisekosten. Seine Motivation dafür blieb unklar. Das Oberlandesgericht München wird nun neu über den Fall verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest.