Darum gehts
- Berliner Kammergericht bestätigt Urteil gegen Arafat Abou-Chaker im Januar 2026
- Abou-Chaker muss Bushido 1,8 Millionen Euro plus Zinsen zahlen
- Streitwert des Berufungsverfahrens auf über 3 Millionen Euro festgesetzt
Das Kammergericht Berlin hat eine Berufung von Arafat Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom September 2023 zurückgewiesen und damit dessen Entscheidung bestätigt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.
Nach dem Urteil muss der 49-Jährige knapp 1,8 Millionen Euro (rund 1,67 Millionen Franken) plus Zinsen an Bushido zahlen. Hintergrund ist, dass es aus Sicht des Gerichts keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben hat. Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner, der als Berliner Clan-Chef gilt, die Summe nicht zahlen müssen.
Jahrelanger Streit vor Gericht
Nach dem Gerichtsbeschluss muss Abou-Chaker die Kosten des Prozesses zahlen. Der 2. Zivilsenat hat den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über 3 Millionen Euro festgesetzt, wie der Sprecher sagte.
Die Trennung von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seinem Ex-Manager beschäftigt seit Jahren die Justiz in Berlin und dem benachbarten Bundesland Brandenburg.