Darum gehts
- Barbara Barrie starb mit 95 Jahren in New York nach einer unheilbaren Krebsdiagnose durch begleitete Sterbehilfe
- New York erlaubt assistierten Suizid seit August 2026 für unheilbar kranke Erwachsene mit Auflagen
- Barrie spielte in über 120 Produktionen und erhielt Nominierungen für Oscar, Emmy und Tony
Barbara Barrie, die für ihre Rolle in der Kultkomödie «Breaking Away» eine Oscar-Nominierung erhielt, ist tot. Die US-Schauspielerin starb am Mittwoch im Alter von 95 Jahren in ihrem Zuhause in New York. Ihre Tochter Jane Harnick bestätigte der «New York Times», dass Barrie eine unheilbare Krebsdiagnose erhalten hatte und sich für einen assistierten Suizid entschieden hatte.
Erst seit Kurzem ist diese Option in New York legal. Gouverneurin Kathy Hochul unterzeichnete im Februar 2026 den «Medical Aid in Dying Act», der seit dem 5. August in Kraft ist. Das Gesetz erlaubt es unheilbar kranken, entscheidungsfähigen Erwachsenen mit einer Lebenserwartung von maximal sechs Monaten, sich ein Medikament verschreiben zu lassen, das sie eigenständig einnehmen. Voraussetzung ist die Zustimmung von zwei Ärzten sowie eine psychologische oder psychiatrische Begutachtung.
Beständige Karriere über sechs Jahrzehnte
Barbara Barrie prägte über sechs Jahrzehnte lang die Film- und Fernsehlandschaft. Ihren Durchbruch feierte sie 1964 mit dem Drama «One Potato, Two Potato», das ihr in Cannes den Preis als beste Darstellerin einbrachte. Millionen Zuschauer kannten sie später als Ehefrau des Titelhelden in der Kult-Sitcom «Barney Miller» oder als Grossmutter von Brooke Shields in «Suddenly Susan». Insgesamt wirkte sie in über 120 Produktionen mit und wurde mehrfach für renommierte Preise wie den Oscar, Emmy und Tony nominiert.
Im November 2025 entschieden sich auch die berühmten Kessler-Zwillinge für einen assistierten Suizid im Alter von 89 Jahren. Sie entschieden sich, am selben Tag durch begleitete Sterbehilfe aus dem Leben zu scheiden. Im Juli machte auch die kanadische Influencerin Rebecca Luna (†49) diesen Schritt. Sie litt an einer früh einsetzenden Alzheimer-Erkrankung und wollte nicht länger in ihrem Körper leben. Dafür zog sie den eigentlich geplanten assistierten Suizid sogar zwei Wochen vor.
In der Schweiz haben Menschen das Recht, Art und Zeitpunkt ihres Sterbens zu bestimmen. Doch für eine Freitodbegleitung müssen laut der Sterbehilfeorganisation Exit diverse Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten ist sie illegal und kann juristisch geahndet werden.
Die sterbewillige Person muss urteilsfähig sein. Das heisst: Sie muss wissen, was sie tut. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen und über eine längere Zeit vorhanden sein. Eine Freitodbegleitung soll nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise sein.
Weiter muss sich ein Mensch selbst dazu entscheiden, sterben zu wollen. Er darf nicht von Aussenstehenden dazu gedrängt werden. Die letzte Voraussetzung ist, dass die Person den Suizid eigenhändig ausführt und so die Tatherrschaft innehat.
Laut dem Bundesamt für Justiz arbeiten Organisationen wie Exit im Rahmen dieses Gesetzes. Sie machen sich nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden könnten. Bei einem Verstoss gegen das Gesetz drohen den Sterbehelfern mehrjährige Gefängnisstrafen.
In der Schweiz haben Menschen das Recht, Art und Zeitpunkt ihres Sterbens zu bestimmen. Doch für eine Freitodbegleitung müssen laut der Sterbehilfeorganisation Exit diverse Voraussetzungen erfüllt sein, ansonsten ist sie illegal und kann juristisch geahndet werden.
Die sterbewillige Person muss urteilsfähig sein. Das heisst: Sie muss wissen, was sie tut. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen und über eine längere Zeit vorhanden sein. Eine Freitodbegleitung soll nicht das Resultat einer momentanen depressiven Verstimmung oder Krise sein.
Weiter muss sich ein Mensch selbst dazu entscheiden, sterben zu wollen. Er darf nicht von Aussenstehenden dazu gedrängt werden. Die letzte Voraussetzung ist, dass die Person den Suizid eigenhändig ausführt und so die Tatherrschaft innehat.
Laut dem Bundesamt für Justiz arbeiten Organisationen wie Exit im Rahmen dieses Gesetzes. Sie machen sich nicht strafbar, solange ihnen keine selbstsüchtigen Motive vorgeworfen werden könnten. Bei einem Verstoss gegen das Gesetz drohen den Sterbehelfern mehrjährige Gefängnisstrafen.