Der Mann lebt in einer Notunterkunft im Kanton Zürich und beantragte beim Sozialamt die Erhöhung seiner Nothilfe. Er begründete sein Gesuch damit, dass er mit dem üblichen Betrag keine Diät halten könne, wie sie seine Krankheit erfordere.
Das Bundesgericht hat am Freitag in einer öffentlichen Beratung auf frühere Urteile verwiesen, wonach eine Diabetes-Diät nicht teurer sei als die ausgewogene Ernährung eines gesunden Menschen.
Zwei Richter beantragten die Rückweisung der Sache ans Verwaltungsgericht Zürich. Sie sind der Ansicht, dass die kantonale Instanz den Sachverhalt nicht ausreichend abgeklärt habe. (Urteil 8C_603/2018 vom 15.02.2019)
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