Oktoberfest
Markenstreit ums Oktoberfest geht in die heisse Phase

Wer darf mit dem Begriff Oktoberfest werben? Dieser Markenstreit zwischen der Stadt München und dem EU-Amt für geistiges Eigentum geht am Europäischen Gerichtshof in die heisse Phase.
Publiziert: 19.06.2025 um 14:57 Uhr
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Wer darf auf Bierkrügen oder Lederhosen mit dem Begriff Oktoberfest werben? Um diese Frage geht es um einen Markenstreit, der am Europäischen Gerichtshof in die finale Phase geht.(Archivbild)
Foto: KARL-JOSEF HILDENBRAND
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Konfliktparteien starteten in Luxemburg mit der mündlichen Verhandlung - bis ein Urteil fällt, könnten aber noch Monate vergehen. Im Kern geht es um die Frage, wer mit der Bezeichnung Oktoberfest werben darf, etwa gedruckt auf Bierkrügen oder Lederhosen. 

Das zuständige EU-Amt EUIPO liess die Marke 2021 zugunsten der Stadt München eintragen. Auf Drängen einer schwedischen Firma wurde der Eintrag aber für einige Artikel für nichtig erklärt, etwa für gewisse Kleidungsstücke, Biergläser und Trinkkrüge.

Im Wesentlichen argumentierte das Unternehmen, der Begriff Oktoberfest beschreibe zwar den Stil der Waren, er diene den Verbrauchern aber nicht als Hinweis auf deren Herkunft. Diese sogenannte Unterscheidungskraft ist im Markenrecht aber ein wichtiges Kriterium. Gegeben ist sie zum Beispiel bei bekannten Modemarken, wo die geschützte Marke auch einen Hinweis auf die Qualität geben soll.

Eine Beschwerde der Landeshauptstadt München wies das EUIPO zurück, wogegen sich die Stadt nun vor dem EuGH wehrt. Ein Termin zur Urteilsverkündung ist noch nicht bekannt.

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