Nicht alle halten sich daran
Strassenlaternen sollen im Aargau auch in der Nacht brennen

Das neue Aargauer Strassengesetz schreibt vor, dass ab 2022 Fussgängerstreifen bei Dunkelheit beleuchtet werden müssen. Trotzdem wird das Gesetz in einigen Gemeinden anders interpretiert. Der Fall entwickelt sich zum Politikum.
Publiziert: 01.03.2022 um 10:22 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2022 um 14:19 Uhr
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Im Kanton Aargau soll ab diesem Jahr die Strassenbeleuchtungen auch in der Nacht permanent brennen. Einzelne Gemeinden schalten die Lichter aber nach wie vor aus.
Foto: Kapo Aargau

Was ist bei der nächtlichen Strassenbeleuchtung stärker zu gewichten? Die Sicherheit der Fussgänger und Automobilisten oder der Schutz von nachtaktiven Tieren und der Kampf gegen Lichtverschmutzung? Diese Fragen stellen sich im Aargau immer mehr Gemeinden.

Wie SRF berichtet, ist die Situation nicht in jeder Gemeinde gleich. In Baden etwa wird die Strassenbeleuchtung seit Ende 2015 in der Nacht abgeschaltet. Die Kantonshauptstadt Aarau hingegen lässt das Licht aus Sicherheitsgründen die ganze Nacht brennen. Zum Einsatz kommen stromsparende LED-Lampen, mit denen auch die Fussgängerstreifen beleuchtet werden.

Auch in der Nacht sollen die Lichter künftig brennen

Nun könnten andere Gemeinde folgen. Denn: In der Verordnung zum neuen Aargauer Strassengesetz steht, dass ab 2022 die Fussgängerstreifen an Kantonsstrassen bei Dunkelheit beleuchtet sein müssen. Für Baden heisst das: Lichter an! Martin Koch, der in Baden für die Strassenbeleuchtung zuständig ist, sagt, dass man nur alle Leuchten ein- oder ausschalten könne. «Da die städtische Beleuchtung in einer Rundschaltung gesteuert ist, können wir nicht einzelne Lampen brennen lassen», sagt er gegenüber SRF.

Koch sieht in der Abschaltung der Lichter in der Nacht allerdings nichts Illegales. Denn die Verordnung zu einem Gesetz verstehe man eher als Empfehlung. Für ihn gebe es keinen Grund zu handeln. Sowohl Fussgängerinnen und Fussgänger als auch Automobilisten seien in der Nacht vorsichtiger und aufmerksamer unterwegs.

Güterabwägung zwischen Umweltschutz und Sicherheit

Die Stadt Aarau kommt zu einem anderen Schluss. Für Jens Hübner vom Aarauer Tiefbauamt steht Sicherheit an oberster Stelle. «Wir haben uns die Frage gestellt und kamen mit dem Stadtrat einstimmig überein. Die Sicherheitsfrage ist ganz hoch zu gewichten, auch weil in Aarau viele Personen unterwegs sind, die im Schichtbetrieb arbeiten.» Auch das neue Strassengesetz wird in Aarau anders interpretiert. «Ein Gesetz gibt das Ziel vor, die Verordnung den Weg dahin», sagt Hübner.

Da es in der Frage der Strassenbeleuchtung keine Bundesregelung gibt, haben die Kantone diesbezüglich Spielraum. Schlussendlich sei es eine Güterabwägung zwischen Lichtverschmutzung, Energiekosten und Sicherheit, findet man in Baden.

Es könnte also durchaus sein, dass die Frage der Strassenbeleuchtung den Kanton Aargau in nächster Zeit juristisch beschäftigen wird. (ced)

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