Niederlage für die UBS
Schweiz darf Kontoangaben an Frankreich herausgeben

Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass die Schweiz Daten von über 45 000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden herausgeben darf. Frankreich darf die Daten allerdings nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwenden.
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