Niederlage für die UBS
Schweiz darf Kontoangaben an Frankreich herausgeben
Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass die Schweiz Daten von über 45 000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden herausgeben darf. Frankreich darf die Daten allerdings nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwenden.
Publiziert: 26.07.2019 um 22:29 Uhr
|
Aktualisiert: 02.08.2022 um 05:51 Uhr