Im Dezember 2021 war Fabienne W. in der Wohnung eines Schaffhauser Anwalts brutal verprügelt worden. Zuvor soll sich mutmasslich geschändet worden sein. Anfang 2024 entschied die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen den Beschuldigten einzustellen. Im Februar 2025 lehnte das Schaffhauser Obergericht eine Beschwerde gegen die Einstellung ab.
Nun hat das Bundesgericht im Fall Fabienne W. entschieden und gibt der Frau teilweise recht. Bei zweifelhafter Rechtslage könne die Staatsanwaltschaft nicht über die Stichhaltigkeit des Vorwurfs entscheiden, heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts.
W. traf Beschuldigten auf privater Feier
Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Schändung ein, weil sie eine Verurteilung für wenig wahrscheinlich hielt. Das Obergericht stützte dies.
W. traf den Mann, den sie später wegen Vergewaltigung anzeigen sollte, auf einer privaten Feier in Schaffhausen. Laut dem Beschuldigten soll es bereits dort ein erstes Mal zu Sex gekommen sein. Später übernachtete der Mann bei W. zuhause. Dort soll er sie mehrfach vergewaltigt haben, so der Vorwurf.
Prügelattacke durch Videoaufnahmen belegt
Die «Rundschau» machte im Mai 2024 den Vorwurf von W. aus dem Dezember 2021 publik. Demnach verprügelten mehrere Männer die Frau einige Tage später in der Wohnung eines Anwalts. Dies ist mit Videoaufnahmen belegt. Nach ihren Angaben wollten die Männer verhindern, dass sie den Beschuldigten anzeigt. Der Fall wurde noch nicht verhandelt.
Der Anwalt von W. sprach in einer Medienmitteilung von einem "Sieg für alle Frauen und anderen Opfern häuslicher und sexueller Gewalt". Seine Mandantin nehme das Urteil mit Freude und tiefer Genugtuung zur Kenntnis.