Staatsanwältin zum Prozess von Lorenzo S. (19)
1:52
Er brachte seine Mutter um:Staatsanwältin zum Prozess von Lorenzo S. (19)

Er verbrannte sie im Cheminée
Brunner Mutter-Mörder (19) muss in stationäre Massnahme

Im Oktober 2018 hat Lorenzo S. (19) seine Mutter Miriam F. (†56) umgebracht. Jetzt stand der Sohn vor dem Schwyzer Strafgericht. Dieses urteilte: Es war Mord. Doch der junge Mann ist schuldunfähig.
Publiziert: 28.11.2019 um 08:30 Uhr
|
Aktualisiert: 28.11.2019 um 20:33 Uhr
1/11
Lorenzo S. (19) hat im Oktober 2018 seine Mutter in Brunnen SZ umgebracht.
Foto: Philippe Rossier
Anian Heierli

Es sind Szenen wie in einem Horror-Film. Als die Polizei am 18. Oktober 2018 bei Lorenzo S.* (19) und seiner Mutter Miriam (†56) in Brunnen SZ vorbeischaut, stossen die Beamten auf grauenhafte Szenen. Im Cheminée des Gartenhäuschens finden sie die brennenden Überreste einer Frauenleiche (BLICK berichtete).

Rasch wird klar, dass es sich um Mutter Miriam handelt. Der Täter ist ihr eigener Sohn. Er tötete sie im Wahn. Am heutigen Donnerstag vor Gericht wurde das Verbrechen erstmals im Detail erläutert. Es ist unfassbar: Bankfilialleiterin Miriam F. kommt in der Mittagspause wie üblich nach Hause. Sie isst einen Salat. Sie weiss in dem Moment nicht, was ihr Sohn Lorenzo S. vorhat.

«Fische muss man zuerst auch betäuben»

Er hält sie für eine böse Hexe und will sie töten. Zuerst jagt er sie durchs Küchen- und Esszimmer. Später gibt er zu Protokoll: «Das Einfangen war das Schwierigste.» Als sie auf dem Boden liegt, tritt er ihr zehn Mal heftig gegen den Kopf. Er sagt aus: «Ich bin Fischer. Ich weiss, Fische muss man zuerst auch betäuben. Es gab ein ‹grusiges› Geräusch.» Anschliessend sticht er sie mit einem Messer mindestens zwei Mal in den Rücken und zwei Mal in die Körpervorderseite. Es ist das Todesurteil für Miriam F.: Sie verblutet.

Doch damit nicht genug. Lorenzo S. bringt den frischen Leichnam ins Gartenhäuschen, feuert das Cheminée an und schiebt seine tote Mutter in den Ofen, mit den Füssen voran, nach und nach, bis der ganze Körper hineinpasst. Er gibt auch noch Blumen dazu. Er versteht das als Opfergabe und sagt bei seiner Befragung: «Hexen werden verbrannt. Das lernten wir in der Schule.» Am Nachmittag informieren Bekannte des Opfers die Polizei, weil Miriam F. nicht zur Arbeit kommt.

Er versteckte ihr Handy und wischte das Blut auf

Als die Patrouille beim Einfamilienhaus eintrifft, wischt Lorenzo S. gerade mit einem Lappen das Blut in der Küche auf. Zuvor versteckte er das Handy seiner Mutter unter einer Gartenplatte. Er versucht zu fliehen, wird aber wenig später festgenommen. In Haft wird klar: Der junge Mann ist psychisch krank. Er leidet an Schizophrenie.

Als seine Tat vor Gericht vorgelesen wird, bleibt er passiv und ruhig. Reue zeigt er äusserlich nicht. Er sagt nur: «Ich bereue, dass ich meine Tat so vollbracht habe.» Zum Verbrechen will er sich nicht mehr äussern. Nur die Fragen zu seinem aktuellen Aufenthalt in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik beantwortet er.

Lorenzo S.träumt vom Leben in Freiheit

«Ich nehme Neuroleptika», sagt er. Die Medikamente würden helfen, seine Gedanken zu ordnen. In Zukunft will der ehemalige Mechanikerlehrling eine neue Ausbildung machen. Im handwerklichen Bereich oder als Tierpfleger. Für ihn ist klar: «Die Therapie hilft mir. Doch eine ambulante Behandlung würde reichen.» Falls seine Halluzinationen wieder kommen, würde er sofort einen Arzt aufsuchen.

Staatsanwältin Ines Meier sieht dies anders. Sie fordert weiter eine Unterbringung in der Geschlossenen. Für sie ist es Mord und Störung des Totenfriedens. «Die Tat war skrupellos und besonders verwerflich», sagt sie. Dennoch folgt sie dem psychiatrischen Gutachten, wonach der Angeklagte wegen seiner Schizophrenie zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Die Gefahr einer Rückfälligkeit schätzen die Experten als «moderat» ein. Diese hänge aber vom Verlauf des Verhandlungserfolgs ab. Die psychische Störung ist chronisch.

Selbst für den Verteidiger ist die Tat «unfassbar»

Auch der Verteidiger sieht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik als zielführend. Er bezeichnet das Verbrechen ebenso als «unfassbar». Trotzdem ist es für ihn kein Mord, sondern vorsätzliche Tötung. «Die Tat war nicht über Wochen und Monate geplant», sagt er dazu.

Das Gericht folgte bei der mündlichen Urteilsverkündung am Donnerstag den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger auf Schuldunfähigkeit. Es verhängte eine stationäre Massnahme zur Behandlung der beim Beschuldigten festgestellten Schizophrenie. Er befindet sich seit April bereits in einer Klinik.

Das Gericht sprach Lorenzo des Mordes schuldig. Die Art der Ausführung mit den zehn Fusstritten ins Gesicht und den Messerstichen, sowie das Verbluten seien eine besonders grausame Art der Ausführung, die Tat daher ein Mord. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

*Namen geändert

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?