Bundesgericht
Schweres Drogendelikt ab 12 Gramm Crystal Meth

Ab einer Menge von 12 Gramm der synthetischen Droge Crystal Meth kann davon ausgegangen werden, dass damit die Gesundheit vieler Menschen gefährdet wird und somit ein schweres Drogendelikt vorliegt. Dies hat das Bundesgericht neu entschieden.
Publiziert: 26.08.2019 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 26.08.2019 um 12:04 Uhr

Bisher hat sich das Bundesgericht nie dazu geäussert, ab welcher Menge reinen Crystal Meths von einem schweren Drogendelikt auszugehen ist. In einem konkreten Fall aus dem Kanton Neuenburg bestätigt es in einem am Montag veröffentlichten Urteil die vom dortigen Kantonsgericht festgelegte Menge von 12 Gramm reinen Methamphetamin-Hydrochlorids.

Im bis Juli 2011 geltenden Betäubungsmittelgesetz hiess es explizit, dass ein schwerer Fall eines Drogendelikts dann vorliege, wenn der Täter «weiss oder annehmen muss, dass sich die Widerhandlung auf eine Menge von Betäubungsmitteln bezieht, welche die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann". In schweren Fällen beträgt die Sanktion eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

In der aktuellen Fassung des Betäubungsmittelgesetzes wird die Menge als Anhaltspunkt für einen schweren Fall nicht mehr genannt. Dies bedeutet gemäss Bundesgericht aber nicht, dass dieses Kriterium aufgegeben worden sei. Vielmehr sollte es ermöglicht werden, auch andere Elemente zu berücksichtigen.

Die Mindestmengen für andere Betäubungsmittel wie Heroin, Kokain oder Amphetamin bleiben weiterhin anwendbar. In früheren Fällen hatte das Bundesgericht festgelegt, dass 12 Gramm Heroin, 18 Gramm Kokain, 200 LSD-Trips oder 36 Gramm Amphetamin die Gesundheit vieler Menschen gefährden können.(Urteil 6B_504/2019 vom 29.07.2019)

(SDA)

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