Kommentar zum Fall Ulmen-Fernandes
Wie wäre es mit der Glaubwürdigkeitsvermutung?

Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann «digitale Vergewaltigung» und häusliche Gewalt vor – der Fall sorgt für hitzige Diskussionen über die Unschuldsvermutung.
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Statt gleich nach der Unschuldsvermutung zu rufen, sollte man Opfern eher glauben, kommentiert Redaktorin Sara Belgeri.
Foto: Ringier Medien Schweiz

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Collien Fernandes erhebt im «Spiegel» schwere Vorwürfe gegen Ex-Mann Christian Ulmen
  • Fernandes erhält Morddrohungen, nachdem sie sich öffentlich gewehrt hat
  • 99 Prozent der Opfer von Deepfake-Pornos sind Frauen
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Sara BelgeriRedaktorin

Immer, wenn Vorwürfe sexualisierter Gewalt öffentlich werden, folgt ein Reflex: der Ruf nach der Unschuldsvermutung. So auch im Fall Collien Fernandes (44) und Christian Ulmen (50), den das Nachrichtenmagazin «Spiegel» publik machte. 

Das Prinzip der Unschuldsvermutung soll nicht infrage gestellt werden, sie ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats. Dennoch ist der Reflex irritierend. Zu oft wird er als Mittel genutzt, Opfer sexualisierter Gewalt zu diskreditieren. 

Warum nicht stattdessen von einer Glaubwürdigkeitsvermutung für die Opfer ausgehen?

Die Vorwürfe gegen Ulmen sind gravierend. Er soll Fakeprofile seiner Ex-Frau erstellt, Männer kontaktiert und pornografische Inhalte mit Protagonistinnen verschickt haben, die Fernandes ähneln sollen. Den Vorwurf der Fakeprofile bestreitet Ulmen nicht.

Darüber hinaus existieren Deepfake-Pornos von Fernandes. Wer diese erstellt hat, ist unklar. Ulmens Anwalt schreibt, sein Mandant habe diese weder hergestellt noch verbreitet. Fernandes hatte diesen Vorwurf nicht explizit erhoben. 

Klar ist: Das Problem digitaler sexualisierter Gewalt ist real (99 Prozent der Betroffenen pornografischer Deepfakes sind Frauen). Und: Weil Fernandes sich öffentlich wehrt, erhält sie Morddrohungen.

In solchen Debatten wird häufig auch auf Jörg Kachelmann (67) verwiesen, der vor rund 15 Jahren nach einem falschen Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen wurde. Doch gerade er selbst widerspricht dieser Instrumentalisierung: In einem Beitrag auf X schrieb er, er wolle nicht «als lebender Beleg» für Falschbeschuldigungen herhalten. Einzelne Fehlurteile rechtfertigten keinen Generalverdacht gegenüber Betroffenen. Seine Solidarität gelte «immer den Opfern».

Natürlich gilt: Vor Gericht entscheidet das Recht. Aber wer Anschuldigungen vorschnell mit der Unschuldsvermutung zurückweist, trägt dazu bei, dass Opfern weniger Vertrauen entgegengebracht wird als Beschuldigten.

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