Die Gerichtskommission mag nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Sie will die anstehende Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber verschieben.
Gut so!
Die Disziplinaruntersuchung muss abgewartet werden, bevor das Parlament über Laubers Zukunft entscheiden kann. Schliesslich geht es um den Posten des obersten Strafverfolgers des Landes.
Diese Untersuchung muss aber ernsthaft geführt werden. Der externe Sonderermittler muss Laubers Wirken akribisch durchleuchten und ihn bei Widersprüchen festnageln. Nach Abschluss des Verfahrens muss glasklar sein, ob sich Lauber einer Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht oder ob er sonst eine Amtspflichtsverletzung begangen hat.
Und wir müssen davon ausgehen können, dass Lauber den folgenden Worten selbst nachlebt: «Der Ruf des Bundes und seiner Behörden ist wesentlich vom Vertrauen abhängig, welches ihm die Bevölkerung entgegenbringt. Dieses Vertrauen setzt voraus, dass sich die Staatsanwälte jederzeit korrekt verhalten, sei es im Berufs- oder im Privatleben.» So steht es wörtlich in den Verhaltensregeln, die Lauber seinen Untergebenen auferlegt hat.
Sie gelten für ihn zu allererst.