Gegen Michael Lauber läuft ein Disziplinarverfahren
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Auf Herbst verschoben:Gegen Michael Lauber läuft ein Disziplinarverfahren

Wiederwahl wird verschoben
Galgenfrist für Bundesanwalt Lauber

Die Gerichtskommission vertagt den Entscheid über die Wiederwahl von Bundesanwalt Lauber. Zuerst sollen die Ergebnisse der laufenden Disziplinaruntersuchung abgewartet werden.
Publiziert: 15.05.2019 um 18:48 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 20:20 Uhr
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Bundesanwalt Michael Lauber bangt um seine Wiederwahl.
Foto: Keystone
Sermîn Faki

Ganz so einfach, wie sich Bundesanwalt Michael Lauber (53) das vorgestellt hat, wird es doch nicht: Die Gerichtskommission will  seine Wiederwahl verschieben. Statt wie vorgesehen in der Sommersession, soll die Wahl erst im Herbst stattfinden. Der Entscheid ist einstimmig gefallen, teilte die Kommission heute mit. «Wir wollen nichts überstürzen», sagte SP-Nationalrat und Mitglied der Gerichtskommission Matthias Aebischer.

Die Politiker möchten, dass das Parlament erst dann über Laubers Schicksal befindet, wenn die Ergebnisse der Disziplinaruntersuchung vorliegen – oder zumindest erste Zwischenergebnisse bekannt sind. Die Untersuchung hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) am Freitag eröffnet. Die Aufseher wollen abklären lassen, ob Lauber in Zusammenhang mit den Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino (49) seine Amtspflichten verletzt hat.

Niederlage für Lauber

Für Lauber ist es eine herbe Niederlage, dass die Gerichtskommission ihn derzeit nicht zur Wiederwahl empfiehlt. Für die Politiker war die Disziplinaruntersuchung wegen allfälliger Amtspflichtverletzungen eine zu grosse Hypothek. Lauber selbst hatte sich letzten Freitag noch auf den Standpunkt gestellt, dass die Disziplinaruntersuchung in keinerlei Zusammenhang mit seiner Wiederwahl stehe – das Parlament könne, ja müsse, unabhängig davon entscheiden, ob er für das Amt geeignet sei. Diese Trennung macht die Gerichtskommission nicht.

Die Bundesanwaltschaft teilte mit, man nehme den Entscheid der Gerichtskommission zur Kenntnis. Den zuständigen Gremien stehe man «weiterhin vollumfänglich für alle zu treffenden Abklärungen und offenen Fragen zur Verfügung».

Das wird dem Bundesanwalt vorgeworfen

Lauber sieht sich verschiedener Vorwürfe ausgesetzt: Etwa, er habe das Gesetz verletzt, weil er Treffen mit Infantino nicht protokolliert habe. Auch die fehlende Erinnerung an das dritte Treffen mit dem Fifa-Boss kratzt an seiner Glaubwürdigkeit. Nun kommt noch der Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung hinzu. Denn mit dem Oberwalliser Staatsanwalt Rinaldo Arnold (43) nahm auch ein unbeteiligter Dritter an den Treffen zwischen Lauber und Infantino teil (BLICK berichtete).

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