Kommentar zum Amok in Aarau
Eine Kalaschnikow ist kein Menschenrecht

Privatleute horten Kalaschnikows zu Hause. Das ist viel zu gefährlich.
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Alle halb automatischen und automatischen Waffen in Privatbesitz gehören ausnahmslos eingezogen und verboten, fordert Bundeshaus-Redaktor Raphael Rauch.
Foto: Thomas Meier
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Die Amoktat von Aarau zeigt: Das Waffenrecht in der Schweiz ist trotz Verschärfungen in der Vergangenheit immer noch zu lax. Niemand hat einen Überblick, wie viele Waffen es in der Schweiz wirklich gibt – und welche Privatleute tatsächlich Kriegsmaterial horten. Nennen wir die Dinge beim Namen: Eine Kalaschnikow ist kein Spielzeug von Sportschützen, sondern Kriegsmaterial mit dem einzigen Zweck, Menschen möglichst effizient zu töten.

Es ist absurd: Wir diskutieren in der Schweiz, ob E-Trottinetts verboten werden sollen und wie gefährlich Zucker ist. Bei Schusswaffen aber zucken wir noch immer oft hilflos mit den Schultern und verweisen auf die Macht der bürgerlichen Waffenfreunde und die Schwierigkeiten des Föderalismus. Wenn Lobbyisten behaupten, der Schweizer Markt sei bereits stark reguliert, dann ist das erfolgreiche PR: Die Politik lässt sich von der Waffenlobby seit Jahrzehnten einlullen.

Damit muss endlich Schluss sein. Alle halb automatischen und automatischen Waffen in Privatbesitz gehören eingezogen. Und wer eine Vorliebe für historische Waffen hat, soll sie in einem Rüstungsmuseum ausleben.

Die Schweiz ist nicht Amerika – und trotzdem ist jeder Amoklauf einer zu viel. Hören wir auf, das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung dem Hobby einer bewaffneten Minderheit unterzuordnen! Der Besitz einer Kalaschnikow ist kein Menschenrecht. Das Recht auf Leben, das die 22-jährige Maria S. in Aarau verlor, hingegen schon.

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