Kolumne von Stefan Meierhans
Der neue Arzttarif: Das sollten Sie wissen

Seit Anfang Jahr gilt ein neuer Tarif für ambulante ärztliche Leistungen. Er soll die heutige medizinische Praxis besser abbilden. Die Preisüberwachung verfolgt die Auswirkungen genau – entscheidend wird sein, wie sich die Kosten tatsächlich entwickeln werden.
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Seit Anfang Jahr gilt in der Schweiz ein neues Tarifsystem für ambulante Behandlungen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Seit Januar 2026 gilt in der Schweiz ein neues Tarifsystem.
  • Neu sind ambulante Pauschalen, die umfassende Behandlungen abdecken.
  • Kosten dürfen maximal um 4 Prozent im Vergleich zu 2025 steigen.
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

Einige Menschen, die regelmässig ärztliche Behandlungen brauchen, haben sich in den letzten Wochen über Veränderungen auf ihren Rechnungen gewundert. Manche haben sich deshalb bei mir gemeldet. Tatsächlich hat ihre Beobachtung folgenden Grund: Seit Anfang des Jahres gilt schweizweit ein neues Tarifsystem für ambulante ärztliche Behandlungen.

Das neue System ersetzt das «alte» Tarmed-System, das immerhin schon mehr als 20 Jahre auf dem Buckel hatte. Es war nicht mehr zeitgemäss, denn die Medizin hat sich seit Anfang der 2000er-Jahre stark weiterentwickelt. Viele Leistungen waren deshalb nicht mehr zeitgemäss bewertet: Manche waren über-, andere unterbewertet. Es war also höchste Zeit, dass sich die Krankenversicherer mit den Verbänden der Ärzteschaft sowie der Spitäler auf ein neues System verständigt haben. Der Bundesrat hat es auch genehmigt.

Das neue System besteht aus zwei Elementen: einem Tarif, mit dem Einzelleistungen abgerechnet werden, dem sogenannten Tardoc, und aus ambulanten Pauschalen.

Bei den Einzelleistungen funktioniert alles recht ähnlich wie im bisherigen System: Einzelne ärztliche Leistungen – etwa eine Untersuchung oder eine Behandlung – werden wie bisher separat abgerechnet. Geändert wurde, dass nun zahlreiche Einzelpositionen zusammengefasst sind. Das macht das Ganze zwar schlanker, aber in manchen Fällen auch schwerer nachvollziehbar für die Patientinnen und Patienten.

Ganz neu sind die ambulanten Pauschalen. Sie gelten vor allem für aufwendigere Eingriffe und beinhalten alles, was zur Behandlung dazugehört.

In diesem neuen System sind Kosteneinsparungen leider kein primäres Ziel, doch es soll auch nicht zu grösseren Mehrausgaben führen. So wurde vereinbart, dass die Kosten insgesamt um nicht mehr als vier Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau steigen dürfen. Falls das doch passiert, müssten die Tarifpartner korrigierend eingreifen.

Wie bei jedem neuen System wird erst die Praxis zeigen, wo es gut läuft und wo es allenfalls Anpassungen braucht. Die Preisüberwachung begleitet diese Einführungsphase deshalb sehr eng. Wir werden prüfen, wie sich die neuen Tarife auf die Gesundheitskosten auswirken. Wenn nötig, werden wir bei den Kantonen und/oder beim Bund Änderungen beantragen. Noch ein Tipp: Wenn Sie Ihre Rechnung nicht nachvollziehen können, dann fragen Sie ungeniert bei Ihrer Arztpraxis nach. Dort wird man Ihnen sicher gern alle nötigen Informationen geben. 

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