Fall Hefenhofen darf nie mehr passieren
Tiere haben bessere Anwälte verdient

Der Quälbauer aus Hefenhofen muss nicht hinter Gitter. Der Fall zeigt, dass es wieder einen richtigen Tieranwalt benötigt in der Schweiz, meint SonntagsBlick-Redaktor Peter Aeschlimann.
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SonntagsBlick-Redaktor Peter Aeschlimann: «Die Abschaffung des Tieranwalts war ein Fehler.»
Foto: Thomas Meier
Redaktor Beobachter Peter Aeschlimann
Peter AeschlimannRedaktor

Die Bilder schockieren immer noch: Ausgemergelte Pferde liegen im Dreck. Sie verendeten auf dem Hof von Bauer Ulrich K. in Hefenhofen TG. Diese Woche wurde der «Quälbauer» vom Bezirksgericht Arbon in sämtlichen wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen. Statt einer Gefängnisstrafe setzt es acht Monate bedingt.

Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren geschlampt: Die Hofräumung im Jahr 2017 wurde völlig unzureichend dokumentiert. So wurden Beweise ungültig, und am Ende musste der Richter «in dubio pro reo» entscheiden.

In der Schweiz steht die Würde des Tiers in der Verfassung. Und dennoch sind solche Urteile möglich. Wäre es nicht so deprimierend, müsste man darüber wiehern. Dass im vergangenen Herbst eine deutliche Mehrheit Nein zur Massentierhaltungs-Initiative gesagt hat, passt ins traurige Bild: Erst kommt das Fressen, dann die Moral.

Die Stiftung für das Tier im Recht hält in einer Analyse fest, dass Tierschutzverstösse oftmals bagatellisiert würden (SonntagsBlick berichtete). Wir waren schon einmal weiter: Ab 2007 hatte Zürich einen Tieranwalt, der sich für die Rechte der Tiere einsetzte. Weil die Regelung nicht mit Bundesgesetz vereinbar war, wurde die Stelle 2010 gestrichen. Der Fall Hefenhofen zeigt: Das war ein Fehler.

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