Was muss ich tun, wenn ich mir die Kosten nicht leisten kann?
Man kann selber oder durch einen Anwalt ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Online gibt es beim Bundesamt für Justiz ein Musterformular: www.bj.admin.ch (siehe Themen/Zivilprozessrecht/Formulare).
Ab welchem Einkommen wird das Gesuch bewilligt?
Wenn das Geld fehlt, um Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen. Massgebend sind Einkommens- und Vermögensverhältnisse, die offengelegt werden müssen. Die Gerichte gehen vom Existenzminimum aus. Dieses wird u. a. berechnet aus: Grundbetrag für Nahrung, Kleidung, Wohnungskosten, Prämien für obligatorische Krankenversicherung, Steuerschulden, sowie andere Schulden.
Was, wenn ich Erspartes habe?
Ein gewisser Freibetrag wird toleriert. Bei alten und kranken Menschen liegt dieser bei rund 25000 Franken, bei jüngeren und gesunden Leuten bei ungefähr 10 000 Franken. Ein Grundeigentümer muss allenfalls einen Kredit auf sein Grundstück aufnehmen, soweit dieses noch belastet werden kann, oder er muss die Liegenschaft verkaufen. Die Gerichte entscheiden.
Wann wird ein Gesuch abgewiesen?
Eheleute schulden einander Beistand (beide Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt). Kann einer der beiden Eheleute zahlen, gibt es keine kostenlose Rechtshilfe. Gleiches gilt für eine rechtsschutzversicherte Person und bei chancenlosen Verfahren: Das Zürcher Bezirksgericht hat eine Faustregel: Sind die Chancen schlechter als 1:5, wird das Gesuch abgewiesen.
Wann werden die Kosten für einen Anwalt übernommen?
Ein Gesuch für einen unentgeltlichen Rechtsvertreter wird nur gewährt, wenn die mittellose Partei auf den fachkundigen Rat angewiesen ist oder die Gegenpartei anwaltlich vertreten ist.
Was passiert, wenn ich wieder Geld habe?
Wenn jemand innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss des Verfahrens wieder zu genügend Einkommen oder Vermögen (z. B. Erbschaft) gelangt, müssen die Kosten dem Staat wieder zurückbezahlt werden.
Strafprozess: Eine Person wird wegen einer strafbaren Handlung angeklagt und verurteilt, z. B. wegen Diebstahls oder Betrugs.
Verwaltungsprozess: Streitigkeiten zwischen Staat und Bürger, z. B wegen Steuerschulden oder IV-Streitigkeiten (Invalidenversicherung).
Achtung, Missbrauch!
Mogeln für unentgeltliche Rechtshilfe lohnt sich nicht: Der Missbrauch des Instituts der kostenlosen Rechtshilfe etwa durch unwahre Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (weniger Vermögen angeben, als man tatsächlich hat etc.) führt zu:
- Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege
- Strafverfahren wegen Betrugs
Strafprozess: Eine Person wird wegen einer strafbaren Handlung angeklagt und verurteilt, z. B. wegen Diebstahls oder Betrugs.
Verwaltungsprozess: Streitigkeiten zwischen Staat und Bürger, z. B wegen Steuerschulden oder IV-Streitigkeiten (Invalidenversicherung).
Achtung, Missbrauch!
Mogeln für unentgeltliche Rechtshilfe lohnt sich nicht: Der Missbrauch des Instituts der kostenlosen Rechtshilfe etwa durch unwahre Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (weniger Vermögen angeben, als man tatsächlich hat etc.) führt zu:
- Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege
- Strafverfahren wegen Betrugs