Wer zahlt?
Jacke weg - trotz bewachter Garderobe!

Sie haben eine neue Jacke an der bewachten Garderobe für 2 Franken abgegeben. Als Sie diese am Schluss unter Vorweisen des Nummernzettels abholen wollte, war sie nicht mehr da. Der Veranstalter will den Schaden nicht bezahlen. Ist es richtig?
Publiziert: 09.12.2017 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 17.09.2019 um 09:18 Uhr

Nein, das ist nicht richtig. Der Veranstalter macht sich die Sache allzu leicht. Aus rechtlicher Sicht haben Sie miteinander einen sogenannten Hinterlegungsvertrag (Art. 472 Obligationenrecht) abgeschlossen.  Als «Aufbewahrer» hat sich der Organisator dazu verpflichtet, Ihre Jacke gegen eine Entschädigung zu übernehmen und sie an einem «sicheren Ort» aufzubewahren. Die Jacke ist aber aus der Obhut des

Der Veranstalter muss dafür haften

Veranstalters gestohlen worden oder verloren gegangen. Offenbar hat er seine vertraglich übernommene Pflicht verletzt. Hätte er die Jacke an einem sicheren Ort aufbewahrt, wäre sie wohl kaum verschwunden. Deshalb muss er für den Schaden aufkommen. Nur wenn ihn keine Schuld am Verschwinden der Jacke trifft, entfällt seine Haftung. Dieser Beweis wird Ihrem Vertragspartner aber wohl kaum gelingen.

Sollte Ihre Jacke nicht wieder auftauchen, muss der Veranstalter deren Zeitwert, also den heutigen Wert bezahlen.

Machen Sie jetzt Ihre Geldforderung beim Organisator schriftlich geltend! Legen Sie eine Kopie des Garderobezettels und allenfalls der Kaufquittung bei. Nicht Sie, sondern der Veranstalter muss den Schaden seiner Diebstahlversicherung melden. Falls er keine hat, muss Sie das nicht kümmern.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden