1. Das Erbrecht
Ohne Testament oder Erbvertrag bestimmt das Gesetz, was mit dem Vermögen eines Verstorbenen geschieht. Bei der Erbfolge stehen Ehegatte oder eingetragener Partner an erster Stelle, dann folgen Kinder, Enkel und Urenkel.
2. Der Pflichtteil
Der Anteil des Erbes für die gesetzlichen Nachkommen ist garantiert. Kein Testament kann diesen Pflichtteil aushebeln.
3. Die Nachlass-Regelung
Der Erblasser hat die Möglichkeit, mit einem Erbvertrag, Testament oder einer Schenkung den Nachlass, immer im Rahmen des Erbgesetzes, nach seinen Wünschen zu regeln.
4. Der Erbvertrag
Zu Lebzeiten schliesst der Erblasser mit seinen Erben einen Vertrag über die definitive Verteilung des Vermögens.
5. Das Testament
Wer was und wie viel bekommt, bestimmt der Erblasser im Testament. Wird dabei der Pflichtteil verletzt, muss der gesetzliche Erbe nach der Testamentsvollstreckung klagen. Ein Testament ist handschriftlich oder vom Notar verfasst. Sind die Formvorschriften nicht eingehalten, ist das Dokument ungültig.
6. Die Schenkung
Sie regelt zu Lebzeiten einen Erbvorbezug. Eine Schenkung wird beim Todesfall auf den Pflichtteil angerechnet.
7. Das Erbe ausschlagen
Bis zu drei Monate nach dem Todesfall kann ein Erbe abgelehnt werden. Nach dieser Frist haften Erben mit ihrem Vermögen für die Schulden des Verstorbenen – ein Blick auf seine letzte Steuererklärung kann nie schaden.