Wer schon einmal am Gate für einen vermeintlich zu grossen Rucksack oder einen zusätzlichen Koffer bezahlen musste, kennt das Problem: Jede Airline hat ihre eigenen Gepäckregeln. Das soll sich in der EU teilweise ändern. Ab dem 23. Oktober 2027 gelten neue Vorgaben, die Flugreisen transparenter machen sollen.
Für Passagiere gibt es dabei eine gute Nachricht: Ein kleiner persönlicher Gegenstand darf kostenlos mit an Bord. Doch wer hofft, künftig auch den üblichen Rollkoffer ohne Aufpreis mitnehmen zu können, sollte genau hinschauen.
Diese Tasche darf gratis mit an Bord
Die neuen Regeln legen einen gemeinsamen Mindeststandard für persönliche Gegenstände fest. Dazu zählen etwa eine Handtasche, ein kleiner Rucksack oder eine Laptoptasche.
Das Gepäckstück darf maximal 40 × 30 × 15 Zentimeter gross sein oder muss unter den Sitz vor dem eigenen Sitzplatz passen. Für diesen persönlichen Gegenstand dürfen Airlines keine zusätzlichen Gebühren verlangen.
Wichtig: Die Regel betrifft nicht automatisch jeden Kabinenkoffer. Ein grösserer Rollkoffer, der in der Gepäckablage über den Sitzen verstaut wird, kann weiterhin kostenpflichtig sein. Auch die erlaubten Masse für solche Koffer werden durch die neuen Vorgaben nicht EU-weit vereinheitlicht.
Flugtickets sollen besser vergleichbar werden
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Preisangaben bei der Buchung. Künftig müssen Fluggesellschaften, Buchungsplattformen und Vergleichsportale standardmässig auch einen Tarif anzeigen, der ein Handgepäckstück einschliesst. So sollen Reisende Angebote einfacher miteinander vergleichen können.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Airline ihren günstigsten Tarif automatisch mit einem zusätzlichen Kabinenkoffer anbieten muss. Wer ohne grösseres Handgepäck reisen möchte, darf weiterhin günstigere Angebote ohne diese Leistung wählen.
Für Reisende lohnt es sich deshalb, nicht nur auf den Preis zu schauen, der zuerst in der Suchmaschine erscheint. Entscheidend ist, welche Gepäckstücke tatsächlich enthalten sind und wie viel ein allfälliges Upgrade kostet.
Was gilt bis zum Herbst 2027?
Bis die neuen Regeln am 23. Oktober 2027 anwendbar werden, müssen Passagiere weiterhin die geltenden Gepäckbestimmungen ihrer Airline beachten. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft und gebuchtem Tarif.
Auch danach bleibt ein Blick in die Buchungsbedingungen sinnvoll: Die EU schafft zwar mehr Transparenz und garantiert den kostenlosen Transport eines kleinen persönlichen Gegenstands, vereinheitlicht aber nicht sämtliche Masse und Gewichtsgrenzen für grössere Kabinenkoffer.
Für Reisende aus der Schweiz ist zudem wichtig, den Geltungsbereich zu beachten. Die neue EU-Regelung gilt im EU-Rechtsrahmen. Bei Flügen ab Schweizer Flughäfen sollte deshalb geprüft werden, welche Bestimmungen für die konkrete Verbindung und Airline gelten.
Zusammengefasst gilt folgendes: Der kleine Rucksack soll künftig zuverlässig gratis mitfliegen. Wer einen grösseren Kabinenkoffer mitnehmen möchte, muss dagegen weiterhin genau prüfen, was im Ticketpreis enthalten ist. Ganz verschwinden die Zusatzgebühren fürs Gepäck also nicht.
Dieser Artikel stammt vom polnischen Nachrichtenportal Fakt.pl, welches zu Ringier Medien gehört.