Die Abschussgenehmigung gelte während 60 Tagen, heisst es im am Mittwoch verschickten Communiqué weiter. Der Vollzug werde den Wildhütern des Amtes für Jagd und Fischerei übertragen. (SDA)
Die Abschussgenehmigung gelte während 60 Tagen, heisst es im am Mittwoch verschickten Communiqué weiter. Der Vollzug werde den Wildhütern des Amtes für Jagd und Fischerei übertragen. (SDA)