So wurde der neue Schweizer Pass designt
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Imaginäre Alpen-Reise:So wurde der neue Schweizer Pass designt

Als Notizblock verwenden? Schlechte Idee!
Was du auf keinen Fall mit deinem Pass machen solltest

Ein junger Mann wurde am Montag am Flughafen Karlsruhe von der deutschen Bundespolizei gestoppt. Er hatte zwei Seiten aus seinem Reisepass herausgerissen, um Notizen zu machen, was nicht erlaubt ist. Was gilt für den Schweizer Pass?
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Seiten aus seinem Pass reissen, um sie als Notizzettel zu verwenden? Diese wenig schlaue Idee hatte ein Deutscher am Montag am Flughafen Karlsruhe. (Symbolbild)
Foto: imago/

Darum gehts

  • Deutscher (22) reisst Seiten aus Pass, Reise nach London verweigert
  • Pass wurde als ungültig behandelt, Strafanzeige wegen Sachbeschädigung möglich
  • Bundespolizei entdeckte fehlende Seiten bei Kontrolle am Flughafen Karlsruhe (D)
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Marian NadlerRedaktor News

Am Flughafen Karlsruhe wurde ein Mann (22) am Montag an der Ausreise nach London gehindert. Der Grund: Sein Reisepass war beschädigt. Laut einer Medienmitteilung der Bundespolizei hatte der Mann in einer unüberlegten Aktion zwei Seiten aus seinem Pass herausgerissen, um darauf Notizen zu machen. Das Problem: Die Notizen-Aktion machte das Dokument ungültig.

An der Passkontrolle fiel der ungewöhnliche Zustand des deutschen Reisepasses sofort auf. Ein Beamter der deutschen Bundespolizei bemerkte die fehlenden Seiten und sprach den Reisenden direkt darauf an. Der junge Mann zeigte sich offen und erklärte, dass er die Seiten herausgerissen und genutzt habe, weil er keinen Zettel zur Hand hatte. Der Pass gelte als beschädigt und damit als ungültig, stellten die Bundespolizisten klar. Sein London-Trip endete damit vorzeitig.

Das beschädigte Dokument wurde sichergestellt. Der Mann muss sogar mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung rechnen.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Blick verrät dir, was du als Schweizer auf keinen Fall mit dem Pass machen darfst. So viel vorweg: Entfernte oder beschädigte Seiten machen ihn ebenfalls ungültig.

Pass weiterbenutzen, wenn er als verloren oder gestohlen gemeldet ist

Wenn du deinen Pass als verloren oder gestohlen gemeldet hast, darfst du ihn bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter nutzen – nicht für Reisen und nicht, um dich auszuweisen. Das schreibt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf seiner Webseite.

Warum? Das Dokument gilt offiziell als gesperrt und hat seine rechtliche Gültigkeit verloren. Bei Grenzübertritten und Identitätskontrollen riskierst du mit einem gesperrten Pass Probleme.

Flüge und Einreisen können verweigert werden. Du kannst bei Kontrollen auch als verdächtige Person betrachtet werden, wenn du mit einem ungültigen Ausweis unterwegs bist. Die Polizei kann dich festhalten, bis die Identität abschliessend geklärt ist. 

Wenn du versuchst, mit einem gesperrten Pass unterwegs zu sein, wirst du unweigerlich:

  • Mehr Zeit bei Behörden, Polizei und Grenzkontrollen verbringen.
  • Immer wieder erklären müssen, dass du der rechtmässige Besitzer bist.
  • Am Ende trotzdem ein neues Dokument beantragen müssen, weil das alte nicht mehr gültig ist.

Pass fälschen, verändern oder manipulieren

Gemäss Ausweisgesetz ist jede von nicht befugten Personen vorgenommene Änderung am Pass, beispielsweise bei Name, Fotos oder wie im obigen Beispiel bei der Anzahl der Seiten, ein strafbares Delikt. Das betrifft auch das Entfernen oder Verändern von Sicherheitsmerkmalen.

Den Pass einer anderen Person verwenden

Den Pass einer anderen Person zu verwenden, gilt nach dem Strafgesetzbuch als Identitätsbetrug. Mit dem Pass einer anderen Person einen Service, Kredit oder sonstige Leistungen zu erschleichen, ist ebenfalls strafbar.

Pass bei unbefugten Personen lassen

Deinen Pass solltest du – gerade in den Ferien – nie unbeaufsichtigt lassen. Er kann so leicht von anderen Personen geklaut und missbraucht werden – und du stehst womöglich rechtlich in der Pflicht. Gib ihn also nur Behörden und legitimen Institutionen. 

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