Zollbeamten bei Überprüfung vom Handgepäck im Flughafen.
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In den Ferien
So gibts keinen Stress mit den Medis

Scheinbar harmlose Medikamente stufen gewisse Länder als Drogen ein. Wer sie in den Koffer packen will, sollte sich vorher über die Gesetze des Reiseziels informieren.
Publiziert: 15.08.2019 um 15:15 Uhr
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Aktualisiert: 15.08.2019 um 10:25 Uhr
Viele Länder haben scharfe Gesetze für bei uns problemlos erhältliche Medikamente.
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Von Thomas Vogel

Nur noch wenige Wochen, und für eine grosse Mehrheit der Schweizer beginnen die Ferien. Höchste Zeit also, sich um die Reisevorbereitungen zu kümmern. Ein wichtiger Punkt ist die Reiseapotheke. Vor allem für Personen, die regelmässig Medikamente einnehmen müssen, steht sie ganz oben auf der Prioritätenliste.

Doch welche Medis dürfen überhaupt mit auf Reisen gehen? «Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der entsprechenden Botschaft des Reiselandes und fragen Sie nach, welche Gesetze dort gelten», rät ­Fabian Vaucher, Präsident des Schweizer Apothekerverbandes PharmaSuisse.

Schwierig ist die Gesetzeslage beispielsweise in arabischen Ländern, etwa in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder im Emirat Abu Dhabi. Viele medizinische Wirkstoffe, die bei uns entweder frei verkäuflich sind oder während einer Behandlung regelmässig eingenommen werden müssen, gelten dort als Drogen.

Darunter fallen hunderterlei Medikamente: Neuroleptika, Antidepressiva (z. B. Prozac), Schmerzmittel mit dem Wirkstoff Tramadol aber auch Valium, das viele Reisende als Flugschlafmittel missbrauchen. Wer diese ahnungslos in seiner Reisetasche mitführt, erlebt bei der Einreise unter Umständen eine böse Überraschung – oder macht sich sogar strafbar. «Für gewisse Länder ist deshalb zusätzlich zum Arztrezept ein vom Arzt ausgefülltes Formular erforderlich», sagt Vaucher. «Und für Betäubungsmittel ist eine Einfuhrbewilligung zwingend notwendig.»

Selbst die genaue Dosierung muss vermerkt sein

Das gilt nicht nur für exotische ­Destinationen. Für manche EU-Staaten, für Norwegen, Island und für die USA sind mehrsprachige Bescheinigungen oder eine Beglaubigung der Landesgesundheitsbehörde mitunter ebenfalls erforderlich: auch hier vor allem für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Darauf müssen auch Angaben zur Dosierung vermerkt sein, damit die jeweiligen Zöllner den Bedarf für die Reise abschätzen können.

Menschen, die an chronischen Krankheiten leiden oder erfahrungsgemäss häufig im Urlaub erkranken, sollten ausreichende Mengen ihrer Medikamente mitführen. Schliesslich weiss man nie, ob es am Urlaubsort genau jene Medikamente gibt, auf die man angewiesen ist. Nicht vergessen: «Eine Rezeptkopie und die Packungsbeilage mit in die Ferien nehmen, denn Medikamente werden nicht überall unter dem gleichen Namen verkauft», so der höchste Schweizer Apotheker. Entsprechend wichtig ist es, den Wirkstoff seines Arzneimittels zu kennen. Denn in manchen Ländern zielt die ärztliche Verschreibung auf die Substanz – und nicht auf den Handelsnamen.

Fabian Vaucher rät, Medikamente, die schon auf der Reise unentbehrlich sind, im Handgepäck zu verstauen: sei es zur Behandlung von Diabetes, Epilepsie, Allergien, Asthma oder Angina pectoris. Inklusive einer entsprechenden Reservemenge, falls sich Flugzeuge oder Züge verspäten oder das Gepäck verloren geht.

Flüssige Medikamente brauchen eine Bewilligung

Auch kälteempfindliche Präparate gehören ins Handgepäck. Im Frachtraum eines Flugzeugs wird es mitunter sehr kalt. Insulin etwa kristallisiert bei null Grad und verliert dann seine Wirkung. Und kühlpflichtige Präparate? Dafür empfiehlt PharmaSuisse eine thermogeschützte Reiseapotheken-­Tasche, sie schützt Medikamente vor Wärme. Kostenpunkt: rund 45 Franken.

Auch wichtig: Um flüssige Medikamente ins Flugzeug mitnehmen zu können, benötigt man eine Bescheinigung des Arztes (Tipp: Halten Sie die jeweiligen Beipackzettel bereit). Augentropfen, Nasenspray oder Insulin dürfen ausserhalb des durchsichtigen Plastikbeutels mitgeführt werden. Sie sind jedoch an der Sicherheitskontrolle vor dem Check-in zu zeigen.

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