Wer wechselt, spart im Schnitt 500 Franken
Zahlst du zu viel für deinen Kredit?

Monat für Monat zahlen, ohne zu hinterfragen? Schweizerinnen und Schweizer können mit einer Refinanzierung viel Geld sparen. Das Zürcher Start-up lend.ch garantiert einen günstigeren Kreditzins – oder zahlt 150 Franken bar auf die Hand.
Publiziert: 02.06.2025 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 02.06.2025 um 12:13 Uhr
Teilen
Foto: Olgierd Kajak - stock.adobe.com
Dies ist ein bezahlter Beitrag, präsentiert von Switzerlend AG

Einmal abgeschlossen, werden Kreditverträge im Alltag schnell zur Nebensache. Die Raten sind eingestellt, der Vertrag liegt irgendwo im Archiv. Dabei kann es sich gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten lohnen, aktiv nach Sparpotenzialen zu suchen. Wer immer pünktlich seine Raten bezahlt hat, hat seinen Kreditscore seit Abschluss in der Regel verbessert und kann jetzt mit einer günstigeren Refinanzierung Zinskosten einsparen.

Trotzdem scheuen viele den Aufwand eines Anbieterwechsels. Oft, weil sie nicht sicher sind, ob sich der Aufwand lohnt oder sie überhaupt ein besseres Angebot bekommen würden. Finanzplattformen wie lend.ch bieten vereinfachte Verfahren zur Refinanzierung an. 

Geld sparen mit Refinanzierung

Mit den günstigen Zinsen auf lend.ch zum Beispiel spart man bei einer Ablösung im Schnitt über 500 Franken, je nach Kreditbetrag und Laufzeit auch deutlich mehr. Das Schweizer Crowdlending-Unternehmen belohnt aktuell jeden, der seine bestehenden Kredite prüft. Entweder dein derzeitig gezahlter Zins wird unterboten, oder du erhältst bis Ende Juni 150 Franken bar auf die Hand. Gespart wird also garantiert. 

Bessere Zinsen für deinen Kredit

Das irre Versprechen von lend.ch gilt bis zum 30. Juni 2025: Falls wir deinen derzeit gezahlten Zins nicht unterbieten, zahlen wir dir 150 Franken auf die Hand! Du sparst also garantiert. Lediglich drei Bedingungen müssen erfüllt werden: 

  • Der laufende Kredit ist in den letzten 18 Monaten bei einer Schweizer Bank aufgenommen worden
  • Die letzten sechs Kreditraten wurden immer pünktlich bezahlt
  • An deiner Lebenssituation hat sich seit der Kreditaufnahme nichts geändert

Lass jetzt gleich deinen Kredit prüfen – das kostet dich nur wenigen Minuten.

Das irre Versprechen von lend.ch gilt bis zum 30. Juni 2025: Falls wir deinen derzeit gezahlten Zins nicht unterbieten, zahlen wir dir 150 Franken auf die Hand! Du sparst also garantiert. Lediglich drei Bedingungen müssen erfüllt werden: 

  • Der laufende Kredit ist in den letzten 18 Monaten bei einer Schweizer Bank aufgenommen worden
  • Die letzten sechs Kreditraten wurden immer pünktlich bezahlt
  • An deiner Lebenssituation hat sich seit der Kreditaufnahme nichts geändert

Lass jetzt gleich deinen Kredit prüfen – das kostet dich nur wenigen Minuten.

So funktioniert die Kreditablösung

  1. Einfach auf lend.ch/150 einen Kreditantrag stellen und neben den notwendigen Dokumenten zusätzlich den alten Kreditvertrag und die Zahlungsnachweise für die monatliche Rate hochladen.
  2. Das Team von lend.ch meldet sich mit einem niedrigeren Zinsangebot.
  3. Der Kredit wird zu den besseren Konditionen umgeschuldet – lend.ch übernimmt das Ablösen des alten Kredits.

Übrigens: Die vorzeitige Rückzahlung des alten Kredits ist dank der Regelungen im Konsumkreditgesetz jederzeit kostenfrei möglich. Lediglich einige Anbieter verlangen für die Bearbeitung eine geringe Gebühr.

Auch wer noch keinen Kredit hat, kann von günstigen Zinsen profitieren. Dank Crowdlending kann lend.ch oftmals günstigere Zinsen als viele Banken anbieten – für Privatkredite, aber auch Hypotheken und Firmenkredite. Dabei profitieren beide Seiten von einem fairen und transparenten Geschäftsmodell.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (Art. 3 Abs. 1 lit. n UWG).

Präsentiert von einem Partner

Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind redaktionell aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.

Kontakt: E-Mail an Brand Studio

Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind redaktionell aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.

Kontakt: E-Mail an Brand Studio

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden