Ich werde 65
Steigt meine Invalidenrente?

Ich beziehe seit sechs Jahre zwei Invalidenrenten – eine von der IV, eine reduzierte von der Pensionskasse. Demnächst werde ich 65 Jahre alt, und dann wird die IV- zur AHV-Rente. Was aber geschieht in mit meiner PK-Rente? Laut Leistungsausweis wird diese markant steigen. Trifft das tatsächlich zu? Oder bleibt es bei der jetzigen, reduzierten Rente? A. G.
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Die berufliche Vorsorge ist die verzwickteste aller Sozialversicherungen. Sie wird auch Zweite Säule genannt, ist jedoch mehr Labyrinth als Säule. Das hat damit zu tun, dass die Pensionskassen zwar das Gesetz erfüllen müssen: Wie sie das tun, ist den weit über 2000 Kassen freigestellt.

So gibt es Pensionskassen, welche die Invalidenrente gleich hoch ansetzen wie die Altersrente. In diesem Fall läuft die Rente nach dem ordentlichen Rücktrittsalter im Prinzip auf dem bisherigen Niveau weiter.

Andere Pensionskassen richten zunächst eine temporäre Invalidenrente aus. Die wird oft in Prozent des versicherten Lohnes festgelegt. Sie kann aber auch anders definiert werden. So oder so – die temporäre Invalidenrente endet im Zeitpunkt des ordentlichen Rücktrittalters. Sie wird dann ersetzt durch eine Altersrente.

Diese Altersrente kann je nach Pensionskasse und Fall kleiner, gleich oder höher sein als die temporäre Invalidenrente. Wenn die Rente sinkt, was leider oft geschieht, ist das für die Betroffenen sehr hart.So wie Sie Ihren Fall schildern, scheinen Sie von Ihrer Pensionskasse auch eine temporäre Invalidenrente zu bekommen. Und zwar eine, die im Alter 65 durch eine höhere Altersrente ersetzt wird.

Ob dies tatsächlich zutrifft, kann nur beurteilen, wer nebst dem Leistungsausweis auch das Reglement der Pensionskasse zur Hand hat und weiss, wie die Renten berechnet wurden.

Ich rate Ihnen deshalb, sich an Ihre Pensionskasse zu wenden. Sie brauchen sich nicht zu genieren, Ihre Frage ist völlig berechtigt. Viele andere Bezüger einer PK-Invalidenrente fragen sich genau das Gleiche.

Am besten verlangen Sie eine schriftliche Herleitung und Begründung der im Leistungsausweis aufgeführten Altersrente. Das ist zwar noch keine Garantie, dass keine Fehler passieren. Schriftliche Darlegungen werden aber meist sorgfältiger gemacht als mündliche.

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