Bundesgericht entscheidet
Überwachungsdaten aus den USA sind kein «Zufallsfund»
Das Aargauer Zwangsmassnahmengericht wird vom Bundesgericht zurechtgewiesen. Überwachungsdaten aus den USA dürfen in einem Drogenringverfahren nicht verwendet werden. Die Beschuldigten waren Ende Februar 2022 verhaftet worden.
12.02.2024, 12:29 Uhr