Darum gehts
- Die Rechtskommission des Nationalrats verlangt, dass der Bundesrat mögliche Haftungsansprüche im F-35-Debakel prüft.
- Die Community freut das.
- Die Leserschaft übt aber auch viel Kritik und äussert Zweifel.
Die Diskussion um den Fixpreis der F-35-Kampfjets erreicht nun auch die juristische Ebene. Nachdem die ursprünglich vereinbarte Preisobergrenze nicht eingehalten werden kann und die Schweiz mit weniger Kampfjets als geplant rechnen muss, stellt sich zunehmend die Frage nach der Verantwortung. Bereits seit Längerem steht im Raum, ob auch die externen Anwaltskanzleien, die den Bund bei der Beschaffung beraten haben, zur Verantwortung gezogen werden können.
Genau das soll nun geprüft werden: Die Rechtskommission des Nationalrats hat einstimmig einen Vorstoss eingereicht, der mögliche Haftungsansprüche des Bundes gegenüber den beteiligten Anwaltskanzleien klären soll. Aus Sicht der Kommission ist dem Bund durch den nicht eingehaltenen Fixpreis ein Schaden entstanden. Während der ursprünglich vereinbarte Kostendeckel für 36 Kampfjets gereicht hätte, kann die Schweiz damit inzwischen nur noch rund 30 Flugzeuge beschaffen.
Der Bundesrat sieht bislang keinen Anlass für Schadenersatzforderungen. Die Geschäftsprüfungskommission habe weder ein widerrechtliches Verhalten noch einen finanziellen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn festgestellt. Die Rechtskommission verlangt nun dennoch, dass der Bundesrat mögliche rechtliche Schritte prüft. Im Fokus stehen dabei die Kanzleien Homburger und Arnold & Porter, die den Bund bei der Beschaffung beraten hatten. In ihren Gutachten hatten allerdings beide Kanzleien nicht ausgeschlossen, dass auf die Schweiz Mehrkosten zukommen könnten.
Community heisst Prüfung gut
Das F-35-Debakel hat auch in der Blick-Community in den letzten Monaten immer wieder für zahlreiche Reaktionen gesorgt. Viele Leserinnen und Leser forderten Konsequenzen für die Verantwortlichen und kritisierten, dass letztlich die Steuerzahler für die Mehrkosten aufkommen müssen. Mit den jüngsten Nachrichten, dass nun mögliche Haftungsansprüche geprüft werden sollen, sind deshalb viele in der Community sichtlich zufrieden.
«Gut so», findet Christian Frei. Im gleichen Zug übt er Kritik an der früheren Verteidigungsministerin Viola Amherd (64, Mitte) und zieht auch für sie mögliche Konsequenzen in Betracht. «Ab einem gewissen Salär darf man auch gewisse Qualitäten verlangen.»
«Schluss mit der Geldschleuderei»
Auch Valérie Lara begrüsst den Vorstoss. Sie hat nach eigenen Angaben 17 Jahre im VBS gearbeitet und schreibt: «Für mich ist beim F-35-Fiasko Schluss mit der Geldschleuderei.» Der Bundesrat solle dem VBS für dieses Geschäft den Geldhahn zudrehen und offenlegen, wer welche Entscheide getroffen habe. Wie Leser Christian Frei findet auch sie: «Dazu gehört auch die politische Verantwortung von Viola Amherd als damaliger VBS-Chefin. Wo Rückforderungen rechtlich möglich sind, soll der Bund das Geld konsequent zurückholen. Die Rechnung einfach den Steuerzahlenden zu überlassen, ist für mich keine Lösung.»
Heinz Rösch fordert ebenfalls: «Die wirklich Verantwortlichen müssen zur Verantwortung gezogen werden und das ohne Wenn und Aber.» Peter Haldemann geht da mit und schreibt: «Da kann man das ganze Bundeshaus miteinbeziehen, inklusive Departemente.»
Kritik über das F-35-Geschäft hinaus
Michael Zenz zählt weitere Beschaffungsprobleme auf: «Nicht nur Fixpreis-Fiasko. Auch Drohnen-, Militärbauten-, Korpsmaterial-, Luftabwehrbeschaffungs-, Cyberabwehr-, Und-so-weiter-Fiasko.» Für ihn ist das VBS ein regelrechtes «Fiasko-Departement» – «und das seit Jahrzehnten!»
Auch Irène Rüedi sieht keine Verbesserung: «Es zeigt sich bei der letzten Bestellung der Armeeflugzeuge, dass überhaupt nichts dazugelernt wurde. Eine Unverschämtheit, was sich solche von sich behauptende ‹Volksvertreter› erlauben.» Peter Rytz sieht es ebenso und folgert: «Der aktuelle Gesamtbundesrat schadet der Schweiz und ignoriert in vielen Punkten den Volkswillen.»
Zweifel an Konsequenzen
In der Kommentarspalte zeigt sich zudem, dass viele selbst nach dem jüngsten Vorstoss nicht an Konsequenzen glauben. «Ich denke, niemand geht davon aus das in diesem Fall jemals Konsequenzen zu erwarten sind», kommentiert Roland Malander.
Jean-Pierre Gerber bringt seine Skepsis wie folgt auf den Punkt: «Unfähigkeit ist nicht strafbar und genau an diesem Punkt wird diese Geschichte enden.» Chris Maestrani witzelt gar: «Der Bundesrat soll prüfen, wer versagt hat – genau mein Humor ...» Sylvia Dürst entgegnet ihm: «Dann muss er aber zuerst bei sich selbst anfangen. Aber ohne Einsicht wird das nie was.»