Minnas G.* (30) arbeitete hart als Saisonnier und Betriebsangestellter bei den Lenzerheide Bergbahnen AG (LBB). Bis vor wenigen Tagen, da erhielt er die fristlose Kündigung. Der Vorwurf: Er soll bei der Arbeit Pornos geschaut haben, auch vor anderen Mitarbeitern.
Gegenüber BLICK gibt der Entlassene unverhohlen zu: «Ja, ich habe im Pausenraum Pornos geschaut. Die fristlose Kündigung finde ich aber übertrieben.» Er relativiert den Vorfall: «Meine Hose war ja immer zu!» Und: «Es war auf meinem privaten Tablet morgens, bevor der Betrieb losging.»
Mehrere Verwarnungen und dann die fristlose Kündigung
Die LBB zeigte dafür kein Verständnis. Im Kündigungsschreiben an Minnas G. heisst es: «Wir mussten feststellen, dass du während der Arbeitszeit in den Räumlichkeiten der LBB Filme mit pornografischem Inhalt schaust. Dies sogar dann, wenn sich andere Mitarbeitende im selben Raum befinden.»
Dann wird die Arbeitgeberin deutlich: «Dieses Verhalten ist absolut inakzeptabel. Wir distanzieren uns von diesem Verhalten und lösen das Arbeitsverhältnis fristlos per sofort mit dir auf.» Wie die Arbeitgeberin von Minnas G. auf Anfrage von BLICK sagte, war dies auch nicht der erste Vorfall. Man habe ihn mehrmals verwarnt. Dies, weil sich andere Mitarbeiter durch den Pornokonsum gestört fühlten.
Verständnis für die Bergbahnen
Die BLICK-Leserinnen und Leser haben dafür Verständnis. Pornografisches Material habe am Arbeitsplatz nichts zu suchen, heisst es oft. Doch wichtiger als die Tatsache, dass G. Pornos geschaut hat, sei der Fakt, dass andere Mitarbeiter im Raum waren.
«Wenn andere Mitarbeiter sich dadurch belästigt fühlten und er auch schon verwarnt wurde, dann ist die Kündigung absolut verständlich. Man kann aber auch darüber reden, schliesslich war es vor der Arbeit», schreibt René zu diesem Vorfall.
«Er ist selber Schuld»
Für Leser Thomas hingegen scheint es fürs Reden zu spät zu sein: «Es störte sich jemand daran, er wurde mehrmals verwarnt und trotzdem hat er munter weitergemacht wie gehabt. Da habe ich kein Verständnis. Wer weder Rücksicht auf die Kollegen nimmt, noch auf die Vorgesetzten hört, der ist ganz einfach selber Schuld, wenn er den Job verliert.»
Dieser Ansicht ist auch Leser Fritz: «Er wurde mehrmals verwarnt. Da gibt es für mich nur eines zu sagen, nämlich: selber Schuld.»
«Es geht nur um das Wann und Wo»
Dass die Schweizerinnen und Schweizer prüde und verklemmt seien, wie es vereinzelt heisst, wollen viele nicht akzeptieren. Mit Verklemmtheit habe das überhaupt nichts zu tun. «Es geht hier schliesslich nicht darum, dass er Pornos schaut, sondern wann und vor allem wo. Zuhause spielt das keine Rolle – aber im Pausenraum, muss das sein?», schreibt Leser Thierry.
Leserin Zora ist da der gleichen Ansicht. Sie schreibt: Egal ob in der Pause oder während der Arbeitszeit, auch sie würde sich daran stören, wenn an ihrem Arbeitsplatz von Kollegen pornografisches Material konsumiert würde.
«Sowas kann man in den eigenen vier Wänden schauen, aber nicht bei der Arbeit. Auch wenn es Pausenzeit ist», findet auch Markus.
«Fristlose Entlassung ist übertrieben»
Minnas G. wird aber auch in Schutz genommen. Zu krass sei die fristlose Kündigung, liest man vielerorts. So sieht das auch Alexander Müller, der die fristlose Entlassung übertrieben findet: «Man hätte ihm ja auch eine schriftliche Verwarnung geben und ihm mitteilen können, dass sowas nicht geduldet wird.».
Der Entlassene bekommt gute Tipps und Rückendeckung von Leser Jean-Pierre, der Minnas G. empfiehlt, einen Anwalt einzuschalten. «Fristlose Kündigungen sind scheisse. Ich habe damals einen Anwalt eingeschaltet und die Kündigung war nichtig. Ist nur zu empfehlen. Ich wünsche ihm viel Glück bei der Stellensuche.»
*Name der Redaktion bekannt