Falls Sie den Test noch nicht gemacht haben, können Sie das hier nachholen:
Bisher haben rund 7800 Personen den Test gemacht. Das Ergebnis hat uns erstaunt: 41 Prozent hätten bei vier von fünf Kommentaren gleich entschieden wie die Moderatoren, 28 Prozent gar bei allen fünf. Wir sind erfreut, dass eine Mehrheit mit der aktuellen Moderation einverstanden ist.
Aufschlussreich war auch die Debatte: Über 130 Kommentare wurden geschrieben – mit kritischen Fragen, Vorwürfen, aber auch Lob. Ein Leser schrieb: «Natürlich ist die Moderation gar nicht einfach. Aber diese Kommentare erweitern das Denken, Gegen-Argumente und steigern das Interesse, sich an der Gemeinschaft zu beteiligen. Ein echter Volksbeitrag wird erlaubt und das ist lobenswert.» Ein anderer meinte: «Ich finde es gut, dass Blick eine Diskussion über ihre Kommentarbewertung zulässt. Das findet man fast nie.»
Netiquette ist keine Checkliste
Kritik wurde zur manchmal willkürlich erscheinenden Moderation geäussert. Beklagt wurde, dass Kommentare nicht freigeschaltet werden, obwohl sie der Netiquette entsprächen. Hier ist zu beachten, dass die Netiquette nicht eine simple Checkliste ist: Die Moderatorinnen und Moderatoren versuchen, eine konstruktive und anregende Diskussion zu gestalten. Ein Kommentar wie «Haha, das ist lustig.» ist gemäss Netiquette zwar in Ordnung, führt aber nicht zu einem gehaltvollen Austausch.
Dennoch wird uns die Frage, wie man die Entscheidungen der Moderation transparenter machen kann, noch weiter beschäftigen.
Was heisst freie Meinungsäusserung?
Ein Vorwurf, der immer wieder kam: BLICK betreibt Zensur und schränkt die freie Meinungsäusserung ein. Artikel 16 der Bundesverfassung behandelt die Meinungs- und Informationsfreiheit. Darin steht: «Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.» Das bedeutet, dass der Staat eine Person nicht an der freien Meinungsäusserung hindern darf. Natürlich bestehen hier Grenzen, die durch andere Artikel der Grundrechte gesteckt werden.
Es besteht kein Anrecht, dass ein Kommentar freigeschaltet wird, noch hat BLICK eine Pflicht, überhaupt eine Kommentarspalte anzubieten. Zahlreiche Medienhäuser im In- und Ausland haben die Kommentarfunktion bereits deaktiviert oder stark eingeschränkt. Wir sind aber überzeugt, dass die Diskussion über die Nachrichten wichtig und wertvoll ist.
Richtige Namen vs. Anonymität
Intensiv gestritten wurde über die Namen: Die Netiquette sieht vor, dass nur Kommentare mit richtigen Namen publiziert werden. Es wurde korrekt bemängelt, dass diese Regel nicht immer eingehalten wird. Andere Stimmen meinten, es sei ja praktisch unmöglich, die Namen zu kontrollieren – und haben damit nicht ganz unrecht. Es meldeten sich auch mehrere Kommentarschreiber, die aufgrund ihrer Beiträge anonyme Drohbriefe erhalten haben.
Einige befürworteten die richtigen Namen: Man solle zur Meinung stehen können. Andererseits, so unsere Vermutung, würden so viele interessante Kommentare nicht geschrieben, weil die Schreiber lieber anonym bleiben möchten. Auch den Fragen um die Klarnamen-Politik werden wir nachgehen.
Haben Sie weitere Anregungen zu den Kommentaren bei BLICK? Wir sind gespannt auf Ihre Gedanken in der Kommentarspalte oder per Mail an community@blick.ch.