Wenn ich mit dem Velo unterwegs bin, halte ich ungern an, weil ich das Anfahren mühsam finde. Muss ich bei allen Rotlichtern und Stoppstrassen zwingend anhalten?
L. Turkoglu, Bern
Bei Stoppschildern ist Anhalten auch mit dem Velo oder E-Bike stets Pflicht, selbst wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer in Sicht ist (auch interessant: Diese neuen Schilder gelten ab Juli 2025 für schnelle E-Bikes). Bei Rotlichtern gibt es bei der Tafel «Velos abbiegen bei Rot» Ausnahmen.
Tatsächlich ist das Bremsen und Anhalten auf dem Velo mit Energieverlust verbunden. Forschende haben errechnet, dass das Herunterbremsen von Tempo 20 auf 0 und das wieder Anfahren einem Umweg von 100 Metern gleichkommt. Dennoch gilt das Rotlicht für Velos ebenso wie für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen.
Abbiegen bei Rot
Eine Ausnahme gibt es für Velos, die rechts abbiegen wollen. Hängt neben dem roten Licht eine schwarze Tafel mit gelbem Velo und Rechtspfeil, darf auch bei Rot abgebogen werden. Fussgängerinnen und der Verkehr auf der Querstrasse haben jedoch Vortritt. Wo es unübersichtlich ist oder Tramschienen vorhanden sind, kann es zu gefährlich sein, das Rechtsabbiegen bei Rot zu erlauben. Die Behörden entscheiden daher von Fall zu Fall über die Einführung des Rechtsabbiegens bei Rot.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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Keine Ausnahmen für Velos gibt es beim Stoppschild. Die Polizei lehrt Kindern in der Schule sogar, beim Stopp-Balken den Fuss auf den Boden zu setzen. Eine gesetzliche Vorschrift dafür gibt es jedoch nicht.