Während der Garantiefrist musste meine Autobatterie getauscht werden. Bekomme ich auf die neue Batterie neu Garantie oder läuft die Frist der ursprünglichen Batterie weiter?
L. Roman, per E-Mail
Artikel 210 des Schweizer Obligationenrechts sieht eine zwölfmonatige Garantie vor – auch bei Ersatzteilen. Davon abweichende Regelungen müssen auf dem Kaufbeleg oder der Rechnung erwähnt werden. Wird ein Teil während der Garantiezeit ersetzt, kommen die allgemeinen Garantierichtlinien des Anbieters zum Tragen. Geht daraus hervor, dass sich die Garantie des Neuteils auf das Kaufdatum des ersetzten Bauteils bezieht, so erhält man keine Anschlussgarantie. Dies wird vom Reparaturbetrieb entsprechend auch mitgeteilt. Erhalten Sie eine Anschlussgarantie oder beginnt die ursprüngliche Garantiefrist von neuem, so wird dies auf der Rechnungskopie oder Reparaturbestätigung vermerkt.
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