Darum gehts
- Auto-Daten löschen vor Verkauf: Wichtig für Datenschutz und Privatsphäre
- Werkseinstellungen setzen persönliche Daten am effektivsten zurück
- Einige Hersteller bieten Löschprozesse bei Fahrzeugrücknahmen durch Garagen an
Ich möchte mein Auto verkaufen. Aber wie kann ich sicher sein, dass alle meine Daten wirklich gelöscht sind?
Alex Bruhin, per Mail
Persönliche Daten sind unsichtbare Wertsachen, die man nicht gerne mit Fremden teilen möchte. Es ist daher wichtig, daran zu denken, bei der Weiter- oder Rückgabe eines Fahrzeugs sicherzustellen, dass alle persönlichen Daten auch wirklich gelöscht sind.
Denn etwa beim Koppeln des Handys mit dem Fahrzeug werden oft auch die Kontakte und Adresseinträge ins Auto übertragen. Oder Navigationssysteme speichern eine Liste von zuletzt gesuchten Zielen, was der neuen Autobesitzerin unerwünschte Einblicke ins Privatleben des Vorbesitzers gewährt. Und falls das Auto ab Werk über eine eingebaute App zum Musikstreaming verfügt, (zum Beispiel Spotify), müssen diese Zugangsdaten ebenfalls gelöscht werden, damit Nachfolgende den Dienst nicht auf Kosten des Vorgängers nutzen können. Immerhin ist beruhigend zu wissen, dass bei der Kopplung eines neuen Handys die Daten des Vornutzers in der Regel nicht ohne weiteres aufrufbar sind – dazu bedarf es schon ein gewisses Mass an Insiderwissen.
Zurück auf Werkseinstellungen
Aber zurück zur konkreten Frage: Im Idealfall ist die Löschfunktion intuitiv unter «Telefon» auffindbar. Dort geht man auf die Geräteliste und wählt das zu löschende Telefon aus. Je nachdem braucht es aber auch mehrere Bedienschritte, um die Handy-Adressbucheinträge im Auto zu löschen – und die Funktion muss nicht selten tief in den Menü-Einstellungen gesucht werden. Die «Letzte Ziele» und «Favoriten» im Navigationsgerät können dagegen oft ganz einfach gelöscht werden. Doch wer seine digitalen Spuren wirklich gründlich beseitigen will, muss das Infotainmentsystem auf «Werkseinstellungen» zurücksetzen. Danach sollten alle persönlichen Daten weg sein.
Übrigens: Einige Autohersteller haben bereits Prozesse definiert, damit bei Fahrzeugrücknahmen oder beim Eintausch allenfalls noch vorhandene Daten durch die Garage gelöscht werden. Doch beim Verkauf an Privatpersonen oder Autodiscounter greift dieser Prozess selbstverständlich nicht.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort Autoblick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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