Ich habe meinen Unterarm im Gips, kann die Hand jedoch gut bewegen. Darf ich dennoch Auto fahren?
Jean Graf, Genf
Das Gesetz sagt
Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG), und er hat dafür zu sorgen, dass er in keiner Weise behindert wird (Art. 31 Abs. 3 SVG). Wer nicht über die erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit verfügt, gilt als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen. Bei Vergehen könnte gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und ein Führerausweisenzug für mindestens drei Monate drohen!
Wichtig
Ein Lenker muss auf jede Gefahr ohne Zeitverlust zweckmässig reagieren und das Lenkrad mindestens mit der einen Hand halten und die andere für Handgriffe wie die Betätigung der Warnsignale, der Richtungsanzeige, des Schalthebels und dergleichen zur Verfügung haben. Fazit daher: Die Bedienung des Autos darf mit anderen Worten in keiner Weise beeinträchtigt werden!
Teure Folgen
Das Tragen eines Gipses am Arm ist somit als problematisch zu beurteilen; Ihre eingangs gestellte Frage also mit nein zu beantworten. Gleiches gilt bereits für die Verletzung an sich, sofern auch diese die Bewegungsfreiheit einschränkt oder eine plötzliche Bewegung Schmerzen verursacht. Nebst Geld- oder Freiheitsstrafe und Ausweisentzug drohen bei einem Unfall auch finanzielle Konsequenzen. So kann sich Ihre Versicherung unter Umständen auf Grobfahrlässigkeit berufen, was sie zu einer Leistungskürzung (Art. 14 Abs. 2 VVG) bzw. einem Regress (Art. 65 Abs. 3 SVG) berechtigen würde.
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