Motorrad
Dürfen Töffs im Stau auf der Autobahn überholen?

Peter Förtsch (67) ist Autor von «Der Führerausweis», dem Fachbuch der schweizerischen Verkehrsregeln. Für BLICK beantwortet er Fragen zur Fahrpraxis.
Publiziert: 13.08.2018 um 17:15 Uhr
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Aktualisiert: 26.11.2018 um 16:14 Uhr
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Wenn der Verkehr zum Stillstand kommt, müssen auch Motorräder ihre Position in der Kolonne beibehalten. Rollt der Verkehr wieder, dürfen sie mit der nötigen Vorsicht überholen.
Foto: ZVG
Peter Förtsch

Wenn ich im Stau auf der Autobahn stehe, erlebe ich öfters, dass Motorräder zwischen den stehenden Kolonnen in der Mitte überholen. Teils auch, wenn sich die Kolonnen bereits wieder mit Tempo 60 bis 100 bewegen. Ist dies erlaubt?
Eric Lang, per E-Mail

Niemand mag Staus. Motorradfahrer benötigen weniger Platz zum Überholen als ein Auto. Das verführt viele Töfffahrer dazu, bei stehenden oder rollenden Kolonnen auf der Autobahn den Raum dazwischen fürs Überholen zu nutzen.

Der Wortlaut des Gesetzes

Artikel 44 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) bestimmt, dass im Kolonnenverkehr der eigene Fahrstreifen (z.B. zum Überholen) nur verlassen werden darf, wenn man keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Und im Artikel 47/2 des SVG heissts: «Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten».

Die Interpretation des Gesetzes

Das bedeutet: In stehenden Kolonnen muss der Töfffahrer seinen Platz beibehalten! Rollt der Verkehr wieder, darf ein Fahrzeugführer im Kolonnenverkehr, Motorradfahrer sind damit auch gemeint, den Fahrstreifen nur verlassen um zu überholen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Im Kolonnenverkehr ist auf dem gleichen Fahrstreifen in der gleichen Richtung nicht genügend Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander. Wer zwischen den Kolonnen rechts an einem Fahrzeug vorbeifährt, handelt gefährlich und begeht eine schwere Verletzung der Verkehrsregeln. In allen Fällen kann dies einen Führerausweisentzug und andere Sanktionen nach sich ziehen.

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