Ab 9. November in Kraft: Neuer Bussenkatalog in Deutschland
Ab heute gehts auch Schweizer Rasern an den Kragen

Letztes Jahr blamierte sich der deutsche Verkehrsminister mit seinem neuen Bussenkatalog: Wegen Formfehlern galt er nicht. Jetzt wurden die Regeln überarbeitet und sollen ab heute 9. November in Kraft treten.
Publiziert: 15.10.2021 um 00:36 Uhr
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Aktualisiert: 09.11.2021 um 08:09 Uhr
Rasern geht es nun auch in Deutschland an den Kragen.
Foto: Picture-Alliance/AFP
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Andreas Faust

Dieses Gesetz kam nicht gerade im Rasertempo – aber jetzt ist es da. Im April 2020 verabschiedete die deutsche Verkehrsminister-Konferenz einen neuen Bussgeldkatalog. Dabei waren heftige Bussenerhöhungen vor allem bei Tempovergehen geplant – inklusive Fahrverboten schon ab 21 km/h zuviel auf dem Tacho. Aber kurz nach Inkrafttreten mussten die Regelungen wegen eines Formfehlers wieder zurückgezogen werden – eine Riesenblamage.

Im zweiten Anlauf liess sich das deutsche Bundesverkehrsministerium nun recht viel Zeit. Vielleicht auch wegen der Auto-Affinität des wohl bald scheidenden Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer. Aber jetzt sind die neuen Regeln in trockenen Tüchern und scharf!

Doppelte Busse und Fahrverbote

Wichtig für Schweizer Autofahrer, die gerne deutsche Autobahnen ohne Tempolimit nutzen: Die Bussen wegen überhöhter Geschwindigkeit steigen deutlich. Und: Schon bei deutlich tieferen Bussen als in der Schweiz drohen Fahrverbote.

Bei Vergehen bis 20 km/h zu schnell innerorts verdoppeln sich die Bussen generell; darüber hinaus wird empfindlich erhöht. Bei 21 bis 25 km/h zu schnell werden neu 115 Euro fällig plus einen Punkt in der Verkehrssünderkartei im norddeutschen Flensburg. Bei 51 bis 60 km/h zu viel werden es künftig 560 Euro plus zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot, über 70 km/h innerorts zu viel kosten neu 800 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot (alle Tempobussen in der Bildergalerie).

Hier werden die Punkte gesammelt

Neben den Bussen kennt Deutschland auch eine Verkehrssünderkartei mit Punktesystem. Das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg geführt. Deshalb wird im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten umgangssprachlich von «Punkten in Flensburg» gesprochen. In dem Register werden nicht nur Einwohner Deutschlands festgehalten, sondern auch Ausländer, die in Deutschland gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen.

Seit dem 1. Mai 2014 werden je nach Schwere der Verkehrsverletzung zwischen 1 und 3 Punkte vergeben. Wer 4 oder 5 Punkte hat, erhält eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten gibt es eine Verwarnung, und ab 8 Punkten wird der Führerausweis – für Deutschland – entzogen. Mit einer Ermahnung oder Verwarnung erhalten die Verkehrssünder auch eine Einladung für ein Fahreignungsseminar. Mit dem Besuch dieses Seminars alle fünf Jahre kann ein Punkt abgebaut werden, vorausgesetzt, man hat nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto.

Die Einträge im FAER werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Bei Ordnungswidrigkeiten ist dies nach zweieinhalb, bei Straftaten nach fünf und bei verwaltungsbehördlichen Entscheiden nach zehn Jahren der Fall.

Neben den Bussen kennt Deutschland auch eine Verkehrssünderkartei mit Punktesystem. Das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg geführt. Deshalb wird im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten umgangssprachlich von «Punkten in Flensburg» gesprochen. In dem Register werden nicht nur Einwohner Deutschlands festgehalten, sondern auch Ausländer, die in Deutschland gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen.

Seit dem 1. Mai 2014 werden je nach Schwere der Verkehrsverletzung zwischen 1 und 3 Punkte vergeben. Wer 4 oder 5 Punkte hat, erhält eine Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten gibt es eine Verwarnung, und ab 8 Punkten wird der Führerausweis – für Deutschland – entzogen. Mit einer Ermahnung oder Verwarnung erhalten die Verkehrssünder auch eine Einladung für ein Fahreignungsseminar. Mit dem Besuch dieses Seminars alle fünf Jahre kann ein Punkt abgebaut werden, vorausgesetzt, man hat nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto.

Die Einträge im FAER werden nach bestimmten Fristen gelöscht. Bei Ordnungswidrigkeiten ist dies nach zweieinhalb, bei Straftaten nach fünf und bei verwaltungsbehördlichen Entscheiden nach zehn Jahren der Fall.

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Fahrverbot auch für Schweizer?

Das gilt auch für Schweizer Autofahrerinnen: Sprechen die deutschen Behörden ein Fahrverbot aus, gilt dieses in der Schweiz nicht. Allerdings müssen die Betroffenen den Führerschein einschicken. Die deutschen Behörden versehen ihn mit einem Aufkleber und senden ihn zurück. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Betroffenen für den verhängten Zeitraum in Deutschland nicht Auto fahren. Wer seinen Führerausweis nicht einschickt, kann zur Fahndung ausgeschrieben werden und riskiert nicht nur eine höhere Busse, sondern auch eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.

Weitere Neuregelungen

Doch es bleibt nicht nur bei neuen Tempobussen – die Neuregelungen bringen auch neue Vergehen und Verschärfungen z.B. beim Parkieren:

  • Parkieren im allgemeinen Halte- oder Parkverbot kostet künftig 55 Euro statt wie bisher 15 Euro.
  • Parkieren auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet ebenfalls neu 55 statt wie bisher 35 Euro.
  • Zuparkieren einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt bringt neu 100 Euro Busse ein.
  • Neu sind Bussen fürs unberechtigte Parkieren in weiteren Fällen: Wer mit dem eigenen Auto einen Carsharing-Parkplatz belegt oder mit einem Verbrenner an einer Ladesäule parkiert, zahlt 55 Euro.

Teuer wirds neu auch bei der Missachtung der Rettungsgasse oder beim Auto-Posing:

  • Wer sich nicht an der obligatorischen Rettungsgasse im Autobahnstau beteiligt oder tolldreist diese sogar fürs schnellere Fortkommen nutzt, muss mit 200 Euro oder bis zu 320 Euro Busse, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen – je nachdem, ob jemand gefährdet wurde oder zu Schaden kam.
  • Abbiegen ohne Rücksicht auf Fussgänger: 140 Euro Busse.
  • Ohne Umweltplakette (brauchen aus ausländische Autos in deutschen Umweltzonen) oder mit der falschen Plakette: Neu 100 statt wie bisher 80 Euro.
  • Lastwagen-Chauffeure müssen neu mit Schritttempo abbiegen, um Unfälle zum Beispiel mit Velofahrern auf dem Radweg zu vermeiden. Sind sie schneller, werden 70 Euro fällig.
  • Parkieren oder gar Fahren auf Seitenstreifen, Velowegen oder Trottoir kostet neu 100 statt 25 Euro.
  • Und sinnloses und lärmendes Herumfahren mit vermeidbarer Abgasbelastung – also Auto-Posing mit sinnfreiem «Gäseln» – kostet neu 100 Euro.

Aber: Die in der ersten Fassung 2020 noch geplanten Fahrverbote auch für Tempoverstösse bis 25 km/h zu viel innerorts oder 30 km/h zu viel ausserorts wurden gestrichen.

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