Auch in der Schweiz Pflicht
Warum Neuwagen jetzt blinkende Bremslichter brauchen

Neuwagen brauchen einen weiteren Assistenten: Das blinkende Notbremslicht soll Auffahrunfälle verhindern. Auch die Schweiz hat die EU-Vorgabe übernommen.
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Das neue Notbremslicht soll Auffahrunfälle verhindern.
Foto: IMAGO/Silas Stein

Darum gehts

  • Seit Juli ist das adaptive Bremslicht in der EU und in der Schweiz für alle neuen Autos Pflicht
  • Bei Vollbremsungen ab Tempo 50 blinkt es, statt nur aufzuleuchten
  • Die Schweiz übernimmt EU-Zulassungsregeln nicht automatisch
Gabriel Knupfer
Gabriel KnupferRedaktor News

Seit diesem Sommer ist ein weiteres Assistenzsystem Pflicht in allen neu zugelassenen Autos. Das adaptive Bremslicht muss bei einer Vollbremsung ab Tempo 50 blinken, statt nur aufzuleuchten.

Das neue Notbremslicht soll Auffahrunfälle verhindern. In Deutschland machen diese 17 Prozent aller Unfälle mit Verletzten oder Toten aus.

Kürzerer Bremsweg

Ein blinkendes Bremslicht verkürzt die Reaktionszeit um bis zu 0,2 Sekunden, wie der deutsche Automobilverband (VDA) schreibt. Bei Tempo 100 verkürzt das den Anhalteweg um ganze 5,5 Meter.

Die neue Vorschrift ist Teil der «Vision Zero» der EU. Mit dem Programm will Brüssel die Verkehrstoten bis 2050 auf null senken. Dafür werden immer mehr Assistenten zur Pflicht. Aktuell prüft die EU beispielsweise die Einführung einer Technologie, die Autos dazu zwingt, das Tempolimit einzuhalten.

Keine Nachrüstpflicht

Auch in der Schweiz ist das adaptive Bremslicht seit dem 7. Juli 2026 für alle neuen Autos vorgeschrieben. Wie üblich besteht keine Nachrüstpflicht, bestätigt das Bundesamt für Strassen Astra gegenüber Blick.

«Das Notbremslicht wird aktiviert, wenn der Fahrer selbst sehr stark bremst oder wenn das Notbremsassistenzsystem wegen einer drohenden Kollision voll anspricht», schreibt das Astra. «Es ist daher eine Art Teilfunktion des Notbremsassistenzsystems.» Dieses muss neu zusätzlich automatisch Fussgänger und Velofahrer erkennen.

Keine automatische Übernahme

Die Schweiz übernimmt die Zulassungsvorschriften der EU nicht automatisch. Neben dem Notbremsassistenzsystem ist hierzulande bisher nur der Notfall-Spurhalteassistent in allen Neuwagen Pflicht. Dieser greift beim Verlassen der Fahrspur aktiv in die Lenkung ein. Der Fahrer kann ihn übersteuern.

Nicht vorgeschrieben ist der bei vielen Fahrern besonders unbeliebte Tempowarner. Dennoch ist der Pieps-Assistent in fast allen Neuwagen an Bord. Das gleiche gilt für die Alkolock-Schnittstelle, die die EU seit diesem Sommer verlangt. Denn 95 Prozent der neu zugelassenen Autos in der Schweiz werden nach EU-Vorschriften gebaut.

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