Darum gehts
- Bundesrat erleichtert Nutzung von E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen
- Chauffeure von E-Lieferwagen werden von Ruhezeitvorschriften ausgenommen
- Neu: 120 km/h auf der Autobahn erlaubt
Der Bundesrat will mehr Elektro-Lieferwagen auf die Strasse holen. Für Stromer bis 4,25 Tonnen gelten bald dieselben Regeln wie für Verbrenner bis 3,5 Tonnen.
Konkret: Ab dem 1. Oktober entfällt die Fahrtschreiberpflicht für E-Lieferwagen bis 4,25 Tonnen. Zudem dürfen sie auf der Autobahn mit 120 km/h fahren. Und das Signal «Verbot für Lastwagen» gilt für sie nicht mehr.
Weniger Kontrollen
«Die E-Mobilität muss im Lieferverkehr wettbewerbsfähig sein», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Praktisch für alle Nutzer: Chauffeure von E-Lieferwagen sind neu von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen.
Damit reduziert sich auch die Häufigkeit von Kontrollen für E-Lieferwagen. In Zukunft gelten für diese Fahrzeuge dieselben Kontrollintervalle wie für konventionelle Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
LSVA entfällt für Stromer
Grund für die Anpassung ist eine Motion von FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois (68) aus dem Jahr 2022. Er verlangte höheres Gesamtgewicht für emissionsfreie Lieferwagen – daher der Name Bourgeois-Fahrzeuge.
Seither galt eine Sonderregelung, die den Absatz von E-Lieferwagen allerdings nicht richtig in Fahrt brachte. Die jetzige Anpassung entspricht deshalb einer Forderung der Autoimporteure.
E-Lastwagen sind zudem bis 2031 von der Schwerverkehrsabgabe LSVA ausgenommen. Bei den Lieferwagen fällt diese allerdings nicht genügend ins Gewicht, dass sich allein deshalb die Anschaffung eines Stromers lohnt.