Urteil gegen Daniela Klette
Mutmassliche Ex-RAF-Terroristin muss 13 Jahre in Haft

Klette wurde wegen Überfällen auf Geldtransporter und weiteren Vergehen zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die mutmassliche RAF-Mitgliedschaft ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens.
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Daniela Klette winkte vor Gericht ihren Anhängern zu.
Foto: imago/Noah Wedel

Darum gehts

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  • Mutmassliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette (67) zu 13 Jahren Haft verurteilt
  • Urteil zu Raubüberfällen nach der Auflösung der RAF
  • Mutmassliche Mittäter auf der Flucht, Urteil nicht rechtskräftig
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Gabriel KnupferRedaktor News

33 Morde verübte die linke Terrorgruppe RAF. 1998 löste sie sich auf. Doch die Geschichte beschäftigt die deutsche Justiz bis heute. Am Mittwoch wurde die mutmassliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette (67) wegen besonders schweren Raubes in sechs Fällen und weiteren Vergehen zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Die Taten beging Klette mit ihren mutmasslichen Komplizen Burkhard Garweg (57) und Ernst-Volker Staub (72) in den Jahren 1999 bis 2016. Offenbar wollten die drei mit Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte ihr Leben im Untergrund finanzieren. Beim Prozess gegen Klette spielte die vermutliche Zugehörigkeit zur früheren Terrorgruppe allerdings keine Rolle, wie der Richter laut dem Sender NDR betonte.

Nach der Urteilsverkündung wurde es im Gerichtssaal laut. Unterstützer forderten «Freiheit für Daniela». Mehrere Personen wurden aus dem Saal verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung hat bereits Berufung angekündigt. Zu Klettes möglicher Terrorvergangenheit hat die deutsche Bundesanwaltschaft erst kürzlich Anklage erhoben. Staub und Garweg sind weiter auf der Flucht.

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