Täter läuft mit Gewehr bewaffnet durch Strasse
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Aufnahmen aufgetaucht:Täter läuft mit Gewehr bewaffnet durch München

Unter Terrorverdacht verhaftet
Schütze von München benutzte alte Schweizer Armeewaffe

Ein Jugendlicher hat am Donnerstag in München auf Polizisten geschossen. Die Ermittler vermuten einen versuchten Terroranschlag auf das israelische Konsulat. Bei der Tatwaffe handelt es sich um einen alten Karabiner aus der Schweiz.
Publiziert: 07.09.2024 um 05:29 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2024 um 10:38 Uhr
Am Donnerstag schoss ein Jugendlicher auf Polizisten in München.
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Georg NopperRedaktor News

Die Behörden gehen von einem versuchten Terroranschlag aus. Am Donnerstag hat ein Jugendlicher (†18) in München wild um sich geschossen. Mit einer antiken Waffe mit aufgesetztem Bajonett gab der Mann mehrere Schüsse auf Polizisten ab. Die Ermittler glauben, er hatte es auf das israelische Konsulat abgesehen. Die Sicherheitskräfte erschossen den Österreicher mit bosnischen Wurzeln.

Wie «Bild» enthüllte, war der Mann mühelos an die Waffe gekommen. Er kaufte sie nur einen Tag vor dem mutmasslichen Anschlagsversuch im österreichischen Salzburg. Laut der Münchner Polizei, die auch ein Bild davon veröffentlichte, handelt es sich um einen Schweizer Karabiner, Kaliber 7,5 x 55 mm, mit einem 6-Schuss-Magazin und angebautem Bajonett.

Ermittlungen nach Drohung eingestellt

Die Repetierwaffe der Kategorie C kann in Österreich legal erworben werden. Der Händler muss den Verkauf innert sechs Wochen melden.

Der Schütze hätte die Waffe aber nicht kaufen dürfen: Der Jugendliche war seit 2023 nach «einer gefährlichen Drohung gegen Mitschüler und damit einhergehender Körperverletzung» mit einem Waffenverbot belegt, so die Salzburger Polizei. Nur merkte niemand etwas davon.

Mehrere Schüsse fallen
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In Münchens Strassen:Mehrere Schüsse fallen

Bei den Ermittlungen im Rahmen der Drohung soll die Polizei Propagandamaterial des Islamischen Staats (IS) auf dem Handy des damals 16-Jährigen gefunden haben. Laut den Ermittlern sympathisierte er mit der Terrormiliz.

Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren damals ein. Der Jugendliche wurde nicht als Gefahr eingestuft.


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