Tödlicher Crash in Neuseeland
Schweizer (32) bekennt sich schuldig – mit Tränen in den Augen

Ein 32-jähriger Schweizer steht in Neuseeland wegen eines tödlichen Unfalls vor Gericht. Jetzt legte er ein Schuldeingeständnis ab. Sein Anwalt bezeichnet den Fall als «schreckliche Tragödie».
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Aufnahme aus dem Gerichtssaal: Gregor B. ging die Angelegenheit sichtlich nahe.
Foto: IAIN MCGREGOR / POOL

Darum gehts

  • Schweizer in tödlichen Unfall in Neuseeland verwickelt
  • Der 32-Jährige wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
  • Emotionales Schuldeingeständnis vor Gericht
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Georg NopperRedaktor News

Der Schweizer Gregor B.* (32) ist nach einem tödlichen Unfall nahe der Ortschaft Sheffield in Neuseeland wegen fahrlässiger Tötung im Strassenverkehr angeklagt worden. Am Montag musste B. vor dem Bezirksgericht Christchurch erscheinen. Dabei legte der Verteidiger im Namen des Schweizers ein Schuldeingeständnis ab. «Dieser Fall ist eindeutig eine schreckliche Tragödie», sagte er.

B. ging die Angelegenheit sichtlich nahe: Er hatte Tränen in den Augen, wie die neuseeländische Zeitung «Star News» schreibt. Auch ein Foto aus dem Gerichtssaal zeigt die emotionale Betroffenheit des 32-Jährigen.

Opfer starb noch am Unfallort

Der tragische Unfall ereignete sich am 19. November. Nach der Kollision des Autos von B. mit einem anderen Fahrzeug erlag die 68-jährige Grossmutter Sally D.** noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen. Zwei weitere Personen wurden mit mittelschweren Verletzungen ins Spital gebracht.

B. kann das Land derzeit nicht verlassen – er musste seinen Reisepass abgeben. Ausserdem darf er in Neuseeland kein Auto mehr fahren.

Der Schweizer zeigte sich gegenüber dem Gericht bereit, Wiedergutmachung zu leisten, einschliesslich einer Entschädigungszahlung für den emotionalen Schaden an die Familie der Verstorbenen. Sein Anwalt plädierte dafür, so schnell als möglich eine Vereinbarung zu erreichen und einen Termin für die Urteilsverkündung festzulegen, damit B. in die Schweiz zurückkehren und wieder arbeiten kann.

«Ich bin sehr besorgt um das Wohlergehen des Angeklagten», sagte der Verteidiger. Das Gericht setzte den Termin für den Urteilsspruch auf den 16. Januar.

* Name geändert

** Name bekannt

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