Zudem dürfe die Friedensnobelpreisträgerin im Hausarrest verbleiben und müsse nicht ins Gefängnis, hiess es unter Berufung auf die Militärführung.
Ein Gericht hatte Suu Kyi zuvor in zwei Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt. Konkret ging es um Vorwürfe der Anstiftung zum Aufruhr und der Verletzung von Corona-Massnahmen.
Die Politikerin steht seit dem Putsch der Generäle Anfang Februar unter Hausarrest. Die Justiz wirft ihr noch mehrere weitere Vergehen vor, darunter Verstösse gegen die Aussenhandelsgesetze und Korruption. Insgesamt droht ihr nach Angaben von Beobachtern eine jahrzehntelange Haft.
(SDA)