Sie erstachen einen Obdachlosen
Teenies (14, 15, 15) müssen in Deutschland hinter Gitter

Elf Monate nach der Tötung eines obdachlosen Mannes im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen ist das Urteil gegen die jugendlichen Täter rechtskräftig. Sie müssen ins Gefängnis.
Publiziert: 06.09.2024 um 13:07 Uhr
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Aktualisiert: 06.09.2024 um 13:53 Uhr
In der Ortschaft Horn-Bad Meinberg ereignete sich die Tat. Hier sichern Polizisten Spuren.
Foto: dpa
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AFPAgence France Presse

Das Landgericht Detmold hatte die drei zur Tatzeit 14 und 15 Jahre alten Jungen im Februar zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Dem Urteil zufolge hatten die Teenager am Abend des 25. Oktober 2023 auf dem Gelände eines Kindergartens in Horn-Bad Meinberg Drogen und Alkohol konsumiert.

Dort trafen sie auf ihr späteres Opfer, einen 47-Jährigen. Sie fühlten sich von ihm gestört und beschlossen, ihn körperlich zu attackieren. Den brutalen Angriff wollten sie mit dem Handy filmen und in den sozialen Netzwerken verbreiten.

Nach einem Faustschlag in sein Gesicht habe sich der 47-Jährige aber in einem Handgemenge mit dem 14-Jährigen und einem der 15-Jährigen behaupten können.

Opfer verblutete noch vor Ort

Der andere 15-Jährige filmte das Ganze. Er habe sich dann dazu entschlossen, sein Messer als Stichwaffe einzusetzen. Viermal stach er dem Urteil zufolge in den Oberkörper des Mannes.

Die beiden anderen Jugendlichen hätten das gesehen, aber weiter auf den 47-Jährigen eingeschlagen. Dieser verblutete noch vor Ort, nachdem die drei Täter weggegangen waren. Bereits am folgenden Tag wurden sie festgenommen.

Urteil rechtskräftig

Das Landgericht sprach sie im Februar des Totschlags schuldig. Gegen den 15-Jährigen, der auf den Mann eingestochen hatte, verhängte es eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren.

Die anderen beiden Angeklagten wurden zu jeweils fünf Jahren verurteilt. Diese beiden wandten sich an den Bundesgerichtshof, um das Urteil überprüfen zu lassen. Da keine Rechtsfehler gefunden wurden, wurde es rechtskräftig.

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