Die Vorwürfe wiegen schwer. Die Partei von Marine Le Pen, das Rassemblement National (RN) sollen EU-Gelder veruntreut haben. Im März 2025 wurde Marine Le Pen, neben weiteren Akteuren, in erster Instanz wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen. Am Dienstag startete das Berufungsverfahren.
Am Dienstag startete das Berufungsverfahren. Bereits um 14 Uhr fiel das Urteil. Le Pen erhält ein 15-monatiges Verbot für die Ausübung öffentlicher Ämter, 30 Monate auf Bewährung und drei Jahre Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Jahr davon muss sie mit elektronischer Fussfessel unter Hausarrest verbringen.
«Werde Meinung nicht ändern»
Da das Gericht das Verbot, ein politisches Amt auszuüben, von fünf Jahren herabgesetzt hat, hat sie weiterhin die Chance, als Präsidentin Frankreichs zu kandidieren. Le Pen selbst äusserte sich am Dienstagabend zum Urteil. «Ich bin froh, dass die Franzosen ihr Wahlrecht zurückerhalten und dass das Gericht meine Wahlberechtigung wiederhergestellt hat», so Le Pen im Studio des Fernsehsenders TF1. Sie kündigte an, dass sie bei den Präsidentschaftswahlen antreten werde. «Ich trete bei den Präsidentschaftswahlen an.»
Gleichzeitig kündigte sie an, das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen zu wollen. Deshalb sei sie überzeugt, dass sie den Wahlkampf ohne elektronische Fussfessel bestreiten wird. «Da ich die Möglichkeit habe, beim Kassationsgerichtshof Berufung einzulegen, werden die vom Berufungsgericht verhängten Urteile ausgesetzt.»
Sie werde antreten «und ich werde meine Meinung nicht ändern», erklärt die Französin. Darauf angesprochen, was sie machen würde, wenn sie auch von der nächsten Instanz verurteilt würde, antwortete Le Pen: «Wir werden sehen.» Sie hoffe, dass das Kassationsgericht keinen Fehler mache und die Franzosen der Richter sein werden.