Seltene Rüge von US-Senat
Kein Krieg mehr im Iran

Der US-Senat fordert Donald Trump auf, US-Truppen aus dem Iran-Konflikt abzuziehen. Mit 50 zu 48 Stimmen markiert das Votum vom Dienstag eine klare Rüge gegen den Präsidenten. Die Demokraten wollen seine Machtbefugnisse einschränken.
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Wie wird Trump dieses Mal reagieren?
Foto: IMAGO/ABACAPRESS

Darum gehts

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  • US-Senat fordert Trump am Dienstag auf, Truppen aus Iran abzuziehen
  • Vier republikanische Senatoren unterstützten die Resolution
  • Resolution mit 50 zu 48 Stimmen verabschiedet, keine Präsidentenunterschrift nötig
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Janine EnderliRedaktorin News

Der US-Senat hat am Dienstag mit 50 zu 48 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die Präsident Donald Trump (80) auffordert, US-Truppen aus dem Konflikt mit dem Iran abzuziehen und den Krieg nicht wieder aufzunehmen. Die Abstimmung gilt als deutliche politische Rüge für den Präsidenten und als Signal, dass ein militärisches Engagement gegen Teheran im Kongress auf erheblichen Widerstand stösst.

Neben den Demokraten unterstützten auch die republikanischen Senatoren Rand Paul, Susan Collins, Lisa Murkowski und Bill Cassidy die Resolution. Der Demokrat John Fetterman stimmte dagegen. Die Vorlage ist Teil einer länger laufenden Initiative der Demokraten, Trumps Kriegsbefugnisse einzuschränken. In den vergangenen Wochen erhielt diese Kampagne zunehmend Unterstützung aus den Reihen der Republikaner

Trump reagierte das letzte Mal scharf

Bereits Anfang Juni hatte das Repräsentantenhaus eine ähnliche Resolution mit 215 zu 208 Stimmen verabschiedet. Vier Republikaner stimmten dabei gemeinsam mit den Demokraten. Trump reagierte scharf und bezeichnete die Abweichler auf Truth Social als «Selbstdarsteller» und ihr Verhalten als «unpatriotisch».

Da es sich um eine gemeinsame Entschliessung handelt, benötigt die Resolution nicht die Unterschrift des Präsidenten und entfaltet nach allgemeiner Auffassung keine unmittelbare Gesetzeskraft. Demokraten argumentieren jedoch, dass die Massnahme rechtlich bindend sein könnte und eine gerichtliche Klärung erforderlich sei.

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