Schwere Vorwürfe an die Behörden – was geschah wirklich im Hotelzimmer?
Jetzt wehrt sich der auf Malta verhaftete Schweizer

In Malta ist ein 59-jähriger Schweizer verurteilt worden, weil er nackt eine junge Hotelangestellte bedrängt haben soll. Doch es war alles anders, behauptet der Mann nun. Und macht den maltesischen Behörden massive Vorwürfe.
Publiziert: 12:09 Uhr
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Aktualisiert: 12:16 Uhr
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In diesem Hotel auf Malta ist der Schweizer abgestiegen.
Foto: Daniel Cilia
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Guido FelderAusland-Redaktor

Der 59-jährige Schweizer* aus dem Kanton Tessin war vergangene Woche im Malta zu einer bedingten zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Eine laut Polizei 20-jährige Frau aus Nepal, die als Zimmermädchen tätig ist, hatte ihn beschuldigt, sie im Hotelzimmer festgehalten und geküsst zu haben. Dabei habe der Mann keine Kleider getragen.

Der Name des Verurteilten wurde nicht – wie sonst in Malta üblich – veröffentlicht, weil es sich um eine Person handle, die «politisch exponiert» sei. Seine politische Karriere beschränkt sich aber auf eine erfolglose Kandidatur für die Mitte für das Gemeindeparlament von Ascona TI im vergangenen Jahr.

«Unbegründete Anschuldigungen»

Nachdem Blick ihn und seinen Anwalt auf Malta mehrere Male um eine Stellungnahme gebeten hat, meldet er sich nun über seine Anwälte, Raffaele De Vecchi und Matteo Simona von der Kanzlei Nievergelt & Stoehr aus Lugano, zu Wort. Es sei alles anders gewesen, schreiben diese. Und die Vorwürfe an die maltesischen Behörden sind heftig. «Der Betroffene ist Opfer eines Verfahrens geworden, das auf unbegründeten Anschuldigungen beruht; es besteht der Verdacht, dass die Anschuldigungen gegen Bezahlung einer Gegenleistung zurückgezogen worden wären.» Wurde der Mann also Opfer einer versuchten Erpressung?

Er sei verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt worden, während er auf seine Partnerin und deren Tochter gewartet habe. Die Strafbehörden in Malta hätten eine unbestimmte Haftdauer in Aussicht gestellt, bis die Ermittlungen abgeschlossen seien. Während der Haft habe der Betroffene an ernsthaften Herzproblemen zu leiden begonnen, die schliesslich eine Hospitalisierung erfordert hätten.

Zweifel an Rechtsstaatlichkeit

Die Anwälte schreiben weiter: «Angesichts seines kritischen Gesundheitszustands sowie der von den Strafverfolgungsbehörden in Aussicht gestellten bedingten Strafe sah sich der Betroffene verleitet, die – unbegründeten und falschen – Anschuldigungen zuzugeben, einzig zu dem Zweck, weitere schwerwiegende gesundheitliche Folgen zu vermeiden und das Land verlassen zu können.» Das Verfahren habe nicht einmal 24 Stunden gedauert, er sei während der Haft nie einvernommen worden.

Ein solches Vorgehen sei laut seinen maltesischen Anwälten auf der Mittelmeerinsel nicht selten, schreiben die Schweizer Anwälte. «Aus diesem Grund äussert der Betroffene erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit eines derartig durchgeführten Prozesses.»

Der Schweizer wird sich wehren

Der Betroffene habe mit seiner Partnerin und deren Tochter Malta verlassen und befinde sich in Sicherheit. Er verurteile jegliche Form von Gewalt, sei sie psychischer oder physischer Natur, aufs Schärfste und beabsichtige, die Entscheidung der maltesischen Behörden vor den zuständigen Instanzen anzufechten.

Auch werde er sich gegen einen Ausschluss aus der Mitte-Partei, der ihm in Aussicht gestellt wurde, wehren.

Die Anwälte äussern sich nicht zu den konkreten Vorwürfen und erklären nicht, was genau zwischen dem Beschuldigten und dem Zimmermädchen passiert ist. 

* Name der Redaktion bekannt 

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