Schweizer lassen Kinder im Ausland austragen
Leihmutterschaft ist illegal – doch zunehmend Realität

Immer mehr Schweizer Paare lassen ihre Kinder im Ausland durch Leihmütter austragen – trotz Verbot in der Schweiz. Georgien ist wegen einfacher Abläufe und tiefer Kosten zur beliebten Destination geworden.
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Sie wollen Leihmütter werden: Drei Frauen in einem Spital in Tiflis.
Foto: Helena Graf

Darum gehts

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  • Leihmutterschaft bleibt in der Schweiz verboten, viele Paare weichen ins Ausland aus
  • 2025 verzeichnete der Kanton Waadt 27, Aargau 23 und St. Gallen 12 Fälle
  • In Georgien kostet Leihmutterschaft weniger, 2026 bisher 2 Fälle gemeldet
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Helena GrafReporterin

Leihmutterschaft ist in der Schweiz illegal. Eltern mit Kinderwunsch weichen ins Ausland aus, um ihre Babys austragen zu lassen. Die bekannten Fälle nehmen zu.

  • Der Kanton Zürich verzeichnete 2021 sechs Geburten durch Leihmutterschaft im Ausland. 2023 waren es 20, vergangenes Jahr gar 25.
  • Der Kanton Bern registrierte 2021 5 Fälle, 2025 rund 10.
  • Zwischen 2020 und 2025 verzeichnete der Kanton Waadt 27, der Kanton Aargau 23 und St. Gallen 12 solcher Geburten.

Die Dunkelziffer ist hoch. Schweizer Behörden erfahren oft nichts von den Geburten. Viele ausländische Geburtsurkunden nennen direkt die biologischen Eltern. Die Leihmutter wird darin erwähnt. Das erschwert die Kontrolle.

Georgien gehört neben den USA und der Ukraine zu den wichtigsten Ländern für Schweizer Paare.

Warum Georgien?

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) meldet steigende Zahlen. Die Schweizer Botschaft in Tiflis leitete folgende Fälle an Schweizer Behörden weiter:

  • 2023: 3 Fälle
  • 2024: 4 Fälle
  • 2025: 6 Fälle
  • 2026 (bis Juli): 2 Fälle

Georgien ist für Eltern mit Kinderwunsch attraktiv. Ein Gerichtsentscheid ist vor Ort nicht nötig. Die Eltern erhalten direkt per Gesetz eine Geburtsurkunde. Das Verfahren ist viel günstiger als in den USA. 

Schweizer Paare machen sich nicht strafbar, wenn sie ihr Kind im Ausland austragen lassen. Trotz des gesetzlichen Verbots.

Ist das Kind einmal geboren, beginnt ein bürokratischer Spiessrutenlauf.

Wie kommt das Kind in die Schweiz?

Nach der Geburt gilt nämlich Schweizer Recht. Das heisst: Die gebärende Frau ist die rechtliche Mutter. Geburtsurkunden, welche die biologische Mutter als rechtliche Mutter nennen, werden nicht anerkannt.

Die Behörden tragen entsprechend die Leihmutter ins Register ein. Der biologische Vater kann das Kind per Vaterschaftsanerkennung direkt als seines eintragen lassen. Einzige Voraussetzung: Er ist der Samenspender.

Sobald die Vaterschaft offiziell registriert ist, kann die Botschaft dem Kind einen Pass ausstellen. Und die Familie kann ausreisen.

Die biologische Mutter muss das Kind dann als Stiefkind adoptieren. Dieses Adoptionsverfahren dauert mindestens ein Jahr. Das Kind lebt in dieser Zeit in einem rechtlichen Vakuum.

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