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Schnelltest-Strategie von Kanzler Kurz
Wer negativ ist, darf wieder ins Restaurant

Österreich ist in den dritten Lockdown abgetaucht. Raus darf am 18. Januar nur, wer dann einen negativen Corona-Test vorweisen kann. Für die andern gibts eine Woche mehr.
Publiziert: 27.12.2020 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 29.12.2020 um 08:03 Uhr
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Beim Austria Center Vienna in Wien wird einer Person ein Abstrich für den Schnelltest vorgenommen.
Foto: imago images/Alex Halada

In Österreich soll ab dem 18. Januar der Handel sowie erstmals seit November auch Kultur und Gastronomie wieder öffnen. Aber: Restaurants, Museen und andere Veranstaltungen sind dann nur für jene Personen zugänglich, die bei einem dann landesweit umsonst angebotenen Corona-Schnelltests negativ getestet werden.

Die Tests sind vom 15. bis 17. Januar geplant. Bei einem negativen Ergebnis dürfe man den Lockdown ab dem 18. Januar verlassen, ansonsten gelte dieser bis zum 24. Januar, hiess es.

Kanzler Sebastian Kurz (34) sagte: «Für alle, die nicht bereit sind, sich testen zu lassen, gelten die Regelungen des Lockdowns bis 24. Januar, also eine Woche länger.» Tests seien die Voraussetzung für Lockerungen in der Pandemie. «Ich glaube, dass Tests in den kommenden Monaten eine absolute Normalität werden wie das tägliche Zähneputzen», sagte Kurz am Samstag dem ORF.

Kurz rechnet mit dritter Welle

Lehrer, Verkäufer in Geschäften und Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln sollen ab dem 18. Januar jede Woche neu auf das Virus getestet werden. Bei den letzten Massentests im Dezember hatten deutlich weniger Menschen als erhofft teilgenommen.

Kurz sagte, er rechne Anfang 2021 in ganz Europa mit einer dritten Infektionswelle. Dank der Impfungen und Tests sei danach Entspannung zu erwarten, sagte er. «Ich rechne damit, dass wir im Sommer wieder in weiten Teilen zur Normalität zurückkehren können.»

Wohnung nur mit Grund verlassen

Nach einer Lockerung der Regeln über Weihnachten hat in Österreich am Samstag der dritte Lockdown begonnen. Ausser Lebensmittelläden, Apotheken und Drogerien bleiben Geschäfte die nächsten drei Wochen geschlossen. Banken und Velo-Werkstätten dürfen auch aufbleiben, Friseure nicht.

Häuser und Wohnungen dürfen rund um die Uhr nur mit gutem Grund verlassen werden – allerdings zählen dazu auch Sport oder spazieren gehen. Die erlaubten Kontakte mit anderen Haushalten sind massiv eingeschränkt. (gf)

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