Roms neuer Bussenkatalog hats in sich
Verkleiden Sie sich nicht als Gladiator!

Rom hat erstmals seit 70 Jahren sein Polizeireglement überarbeitet. Neu ist das Verkleiden als Gladiator verboten.
Publiziert: 09.06.2019 um 00:20 Uhr
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Aktualisiert: 24.01.2024 um 00:04 Uhr
Rom-Besucher aufgepasst! Rollkoffer sind auf historischen Treppen nicht mehr erlaubt.
Foto: LightRocket via Getty Images
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Cyrill Pinto
Cyrill PintoReporter SonntagsBlick

Rom hat ein neues Polizeigesetz. Für die Besucher der Ewigen Stadt enthält es wichtige Neuerungen, an die man sich halten sollte, um nicht mit saftigen Bussen oder gar einer Wegweisung bestraft zu werden - im Mindestfall für 48 Stunden!

Das überarbeitete Gesetz sieht ein Verbot vor, sich als Gladiator oder Legionär zu verkleiden. Die Stadtregierung fühlte sich dazu genötigt, da es immer wieder zu Vorfällen mit Touristenfängern kam, die als historische Gestalten kostümiert sind. So lassen sie sich mit Touristen fotografieren und verlangen Geld dafür.

Auch Nacktbaden ist illegal

Nach Auskunft des römischen Sicherheitschefs Marco Cardilli traten diese «Gladiatoren» in letzter Zeit immer aggressiver auf. Was Anfang Mai auch Schüler aus Luzern erfahren mussten. Die Gruppe liess sich mit einem der Kostümträger fotografieren. Beim Bezahlen der vereinbarten Gebühr erleichterte der Darsteller einen der Schüler um 60 Euro, worauf die Polizei einschreiten musste.

Neben historischen Verkleidungen sind künftig organisierte Sauftouren, sogenannte Pub Crawls, nicht mehr erlaubt. Auch für Rollkoffer und Kinderwagen gilt ab sofort ein Verbot - allerdings nur auf historischen Treppen. Auch das Aufhängen von Wäsche über die Strasse hinweg, Nacktbaden und vieles andere wird vom neuen Reglement für illegal erklärt.

Erlassen wurde es von der Stadtregierung unter Roms Bürgermeisterin Virginia Raggi (Bewegung Cinque Stelle). Darin enthalten sind auch ein Speisen- und Badebann, etwa für die berühmte Fontana di Trevi. Der entsprechende Passus wurde um ein Verbot «der Benutzung von Fontänen zur Abkühlung» ergänzt. Sicherheitshalber ist auch das Waschen von Autos mit Brunnenwasser untersagt.

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