Darum gehts
- Gegen einen Schweizer (45) wird in Deutschland ermittelt
- Bei einer Panne auf der A81 fielen der Polizei Kennzeichen auf
- Sie sind privat unzulässig; es drohen bis fünf Jahre Haft
In Deutschland wird gegen einen Schweizer (45) wegen möglichen Kennzeichenmissbrauchs ermittelt. Auf die Schliche gekommen sind dem Mann die Beamten wegen einer Fahrzeugpanne.
In der Nacht auf Samstag war der Schweizer auf der Autobahn A81 bei Epfendorf (D) Richtung Singen (D) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg unterwegs, berichtet die «Neue Rottweiler Zeitung». In einem Baustellenbereich sei ihm dann sein Auto liegen geblieben und hatte dabei eine Fahrspur blockiert.
Kennzeichen nicht zugelassen
Die Polizei rückte zur Panne aus. Vor Ort erklärte der Schweizer, er sei mit seiner Familie zu einem privaten Termin im Raum Stuttgart unterwegs gewesen. Dafür habe die Familie zwei Fahrzeuge genutzt.
An einem der Autos habe der 45-Jährige die Kennzeichen seines eigenen Autos angebracht. An seinem liegen gebliebenen Fahrzeug habe er jedoch schweizerische Händlerkennzeichen verwendet. Diese sind laut den Beamten in Deutschland nicht für private Fahrzeuge zugelassen. Der zuständige Verkehrsdienst hat nun die Ermittlungen gegen den Schweizer aufgenommen.
Laut dem deutschen Bussgeldkatalog wird Kennzeichenmissbrauch in Deutschland mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Das Vergehen kann jedoch als Urkundenfälschung angesehen werden. In diesem Fall drohen sogar bis zu fünf Jahre Haft.